
Am 6.8.2025 führte das kroatische Seefahrtsministerium eine groß angelegte Seeüberwachung durch (Vorankündigung, Nachbericht). Ergebnis laut Bericht:
In Kroatien muss auf Sportbooten mit UKW-Funkanlage mindestens eine Person an Bord eine gültige Funklizenz besitzen (deutsch: z. B. SRC; international: VHF). Besonders relevant ist das bei Bareboat-Charter ohne Skipper.
Die Kontrollen in Kroatien zeigen eindrucksvoll: Bußgelder sind real und fühlbar. Auch wenn nicht jeder Verstoß ein Funkverstoß ist, gehören Funkzeugnisse regelmäßig zu den Prüfpositionen, sobald eine UKW-Anlage an Bord ist. Wer ohne gültige Lizenz unterwegs ist, riskiert je nach Land dreistellige bis vierstellige Beträge – plus Nebeneffekte wie Gerätebeschlagnahme, Zeitverlust oder Versicherungsärger.
Persönliche Einschätzung aus der Ausbildungspraxis: Die Kontrollen im Mittelmeerraum werden eher zunehmen.
Alle wichtigen Begriffe und Prüfungsdetails findest du im SRC-Glossar – oder zurück zur Startseite.
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