Funkzeugnis Pflicht – Wann SRC oder LRC vorgeschrieben ist

Ein Funkzeugnis ist für Skipper und Charterer nicht nur eine sinnvolle Qualifikation, sondern in vielen Fällen eine klare Vorschrift. Immer dann, wenn auf einem Boot oder einer Yacht eine Funkanlage vorhanden ist, muss mindestens ein Crewmitglied ein gültiges Funkzeugnis besitzen – andernfalls drohen Bußgelder oder der Verlust des Versicherungsschutzes.

Wann ist ein Funkzeugnis Pflicht?

Die Funkzeugnis-Pflicht ist in Deutschland und international eindeutig geregelt:

  • UKW-Funkgerät an Bord: SRC Funkzeugnis (Short Range Certificate) erforderlich
  • Kurzwellen- oder Satellitenfunk: LRC Funkzeugnis (Long Range Certificate) notwendig
  • Binnenfunkgeräte: UBI Funkzeugnis auf Binnenschifffahrtsstraßen

Funkzeugnis bei Charteryachten

Viele Charterunternehmen – besonders im Mittelmeer – verlangen bereits bei Vertragsabschluss den Nachweis eines gültigen Funkzeugnisses. Ohne SRC oder LRC ist eine Übernahme der Yacht oft nicht möglich. Diese Regelung dient der Sicherheit und entspricht den internationalen GMDSS-Bestimmungen.

Folgen ohne Funkzeugnis

Wer ohne Funkzeugnis eine Funkanlage bedient, verstößt gegen geltendes Recht. Mögliche Konsequenzen:

  • Bußgelder und Verwarnungen durch die Behörden
  • Probleme bei Kontrollen im Ausland
  • Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall

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