Seefunk Pflicht – wann muss ein Sportboot Funk an Bord haben?
Muss auf meiner Yacht überhaupt ein Funkgerät eingebaut sein? Für private Eigneryachten und Charterboote gibt es darauf unterschiedliche Antworten.
Auf einer ausschließlich privat genutzten deutschen Yacht ist ein UKW-Funkgerät nicht generell vorgeschrieben. Bei einem vermieteten Sportboot ab 12 Metern gehört eine UKW-Seefunkanlage zur vorgeschriebenen Ausrüstung.
Muss meine private deutsche Yacht ein Funkgerät haben?
Nein. Für ein ausschließlich privat genutztes Sportboot unter deutscher Flagge besteht keine allgemeine UKW-Seefunk-Ausrüstungspflicht.
Was sagt die deutsche Flaggenstaatverwaltung dazu?
Für ausschließlich privat genutzte Sportboote gelten deutlich weniger schiffssicherheitsrechtliche Vorgaben als für vermietete oder gewerbsmäßig genutzte Fahrzeuge.
Die deutsche Flaggenstaatverwaltung unterscheidet ausdrücklich zwischen ausschließlich privat genutzten, vermieteten und gewerbsmäßig genutzten Sportbooten.
Wann muss ein Charterboot ein Funkgerät haben?
Bei einem vermieteten Sportboot ab 12,00 Metern Länge gehört eine zugelassene UKW-Seefunkanlage zur vorgeschriebenen Ausrüstung.
Woher kommt die 12-Meter-Grenze?
Für deutsche Bareboat-Charterboote ist ein Bootszeugnis vorgesehen. Anlage 1 der See-Sportbootverordnung legt die Mindestausrüstung dieser Boote fest.
Bei Sportbooten ab 12,00 Metern Länge über alles wird dort unter Nummer 43 eine zugelassene UKW-Sprechfunkanlage/GMDSS aufgeführt.
Kann ich das vorgeschriebene Funkgerät ausbauen?
Nein. Gehört die Funkanlage zur vorgeschriebenen Ausrüstung des Charterboots, muss sie an Bord und gebrauchsfähig sein.
Wer ist dafür verantwortlich?
Der Unternehmer muss die im Bootszeugnis vorgeschriebene Ausrüstung an Bord und in gebrauchsfähigem Zustand halten. Auch Mieter und Bootsführer müssen dafür sorgen, dass die vorgeschriebene Ausrüstung an Bord bleibt.
Welche Nutzung macht den Unterschied?
Private Eigneryacht
Ausschließlich private Nutzung unter deutscher Flagge: keine allgemeine UKW-Seefunkpflicht.
Bareboat-Charter
Ab 12,00 Metern Länge gehört eine zugelassene UKW-Seefunkanlage zur vorgeschriebenen Ausrüstung.
Gewerbliche Nutzung
Für gewerbsmäßig eingesetzte Sportboote gelten weitergehende Sicherheits- und Ausrüstungsvorschriften.
Was ich einem Skipper trotzdem mitgeben würde
Auf einer privaten Yacht kann der Eigner selbst entscheiden, ob er Seefunk an Bord haben möchte. Ich würde darauf nicht verzichten.
Über UKW erreiche ich andere Schiffe in meiner Umgebung und kann im Notfall einen Seenotruf absetzen. Voraussetzung ist, dass ich mein Funkgerät beherrsche und weiß, was in dieser Situation zu tun ist. Genau das trainieren wir bei Radio Offshore praktisch am Gerät.
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Peter Wörner · Inhaber, Ausbilder und Kursleiter Radio Offshore
Was gilt bei gewerbsmäßig genutzten Sportbooten?
Für gewerbsmäßig genutzte Sportboote gelten weitergehende Sicherheitsanforderungen.
Welche Funkausrüstung an Bord erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Fahrzeug und seinem Einsatz ab.
Welche Vorschriften kommen hier hinzu?
Die deutsche Flaggenstaatverwaltung unterscheidet die Bareboat-Vermietung von der gewerbsmäßigen Nutzung. Wird ein Sportboot beispielsweise mit Bootsführer oder Besatzung gegen Entgelt öffentlich angeboten, kann es sich um eine gewerbsmäßige Nutzung handeln.
Für gewerbsmäßig genutzte Sportboote nennt die Flaggenstaatverwaltung unter anderem ein Sicherheitszeugnis für Sportboote und ein Schiffsbesatzungszeugnis. Im Zusammenhang mit dem Sicherheitszeugnis gehört auch eine Bescheinigung über die Funksicherheitsprüfung zu den erforderlichen Unterlagen.
Was gilt bei einer Charteryacht im Ausland?
Hier gelten die Vorschriften des jeweiligen Boots und Fahrtgebiets.
Bei einer kroatischen, griechischen oder spanischen Charteryacht spielen insbesondere der Flaggenstaat und die dort geltenden Charter- und Ausrüstungsvorschriften eine Rolle.
Warum spielt die Flagge des Boots eine Rolle?
Der Flaggenstaat bestimmt einen wesentlichen Teil des rechtlichen Rahmens und der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung des Fahrzeugs.
Wer im Ausland chartert, sollte deshalb die Ausrüstungsvorgaben des konkreten Charterboots bereits vor der Übernahme klären.
Warum gelten für große Seeschiffe andere Funkpflichten?
Für die Berufsschifffahrt gelten umfangreichere nationale und internationale Sicherheitsvorschriften.
Welche Rolle spielt GMDSS?
GMDSS ist das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem. SOLAS und GMDSS enthalten weitreichende Funkanforderungen für die davon erfassten Schiffe.
Auch Sportbootfahrer nutzen mit UKW-Seefunk und DSC Teile dieser internationalen Funk- und Sicherheitsstruktur.
Das Funkgerät ist an Bord – welches Funkzeugnis brauche ich?
Diese Frage betrifft den Schiffsführer. Welcher Befähigungsnachweis erforderlich ist, hängt von der vorhandenen Funkanlage und dem Funkdienst ab.
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