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Funkzeugnis Pflicht – wann SRC, LRC oder UBI vorgeschrieben ist

Deutschland: Sobald auf einem Sportboot/Yacht eine Seefunkanlage installiert ist, muss der Schiffsführer das passende Funkbetriebszeugnis besitzen – für UKW/DSC das SRC, für MF/HF oder Satellit das LRC. Die Pflicht richtet sich nach der an Bord vorhandenen funktechnischen Ausrüstung.

  • Nachweis der Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst ist obligatorisch (Skipper).
  • Fehlt der Nachweis, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Für die Praxis heißt das: Nicht der Bootstyp entscheidet zuerst, sondern die tatsächlich installierte Funkanlage an Bord. Genau deshalb tauchen bei dieser Frage fast immer dieselben Begriffe auf: SRC für UKW/DSC, LRC für Langstrecke und UBI für Binnenfunk.

Rechtsgrundlage: Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) § 1 Abs. 7; OWi-Tatbestand § 15a Abs. 1 Nr. 3.

Kurz gesagt – Einordnung aus der Kurspraxis

Die Frage nach der Funkzeugnispflicht entsteht meist erst dann, wenn ein Boot gekauft, gechartert oder eine Funkanlage nachgerüstet wird. Entscheidend ist dann nicht der Bootstyp, sondern welche Funkanlage tatsächlich an Bord ist.

Charter: Der Nachweis wird vor der Übergabe regelmäßig geprüft.

Welche Anlage an Bord – welches Funkzeugnis ist Pflicht?

Ausrüstung Pflicht Hinweis
UKW-DSC (Seegebiet A1) SRC (Skipper) Standard im Küstenbereich (GMDSS A1).
MF/HF-SSB oder Satellitenanlage LRC (Skipper) A2–A4 / größere Reichweiten; inkl. Inmarsat-C im GMDSS-Kontext.
Binnenfunkgerät (ATIS) UBI Binnen = ATIS; See = DSC (nicht mischen).
Keine Funkanlage Keine Pflicht; Funk dennoch empfohlen.

Ausrüstungspflichten & zuständige Behörden

  • Sportboote: je nach Länge/Nutzung zusätzliche Ausrüstungspflichten möglich.
  • Schiffsregister/Rufzeichen (Boote > 15 m): Eintragung beim Amtsgericht; Kennzeichen mit Unterscheidungsmerkmal.
  • Frequenzzuteilung & Rufzeichen: Bundesnetzagentur (Außenstelle Hamburg).
  • Technische Prüfung: BSH prüft Seefunkstellen.

Voraussetzungen für mobilen Seefunk

  1. Funkanlage: zugelassenes Gerät mit CE-Kennzeichnung.
  2. Ship Station Licence: Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA – im Original an Bord.
  3. Befähigungsnachweis Schiffsführer: SRC (UKW/DSC) bzw. LRC (UKW/MF/HF/Sat).

Charter & Versicherung: Nachweise werden kontrolliert

  • Vercharterer verlangen den Nachweis regelmäßig vor Übergabe.
  • Ohne Funkzeugnis kann die Bootsübernahme verweigert werden.
  • Fehlender Nachweis kann den Versicherungsschutz gefährden.

Ohne Funkzeugnis funken? Das droht

  • Bußgelder/Verwarnungen (OWi) im In- und Ausland.
  • Probleme bei Kontrollen und Charter-Übergaben.
  • Risiko für den Versicherungsschutz (Obliegenheitsverletzung).

Rechtliche Einordnung in Kürze - wann SRC oder LRC vorgeschrieben ist

GMDSS regelt Alarmierung/Sicherheit; SOLAS adressiert primär die Berufsschifffahrt. Für Yachten gelten nationale Vorschriften. Ist eine Seefunkanlage installiert, benötigt der Schiffsführer das zur Anlage passende Funkzeugnis – bei UKW/DSC in der Praxis das SRC, bei MF/HF oder Satellit das LRC.

SRC Prüfung – Inhalte & Ablauf

Die Prüfung besteht aus Theorie (Multiple-Choice) und Praxis am UKW-DSC-Funkgerät; Inhalte sind bundeseinheitlich festgelegt.

Theorie (MC-Test)

  • GMDSS/DSC, Not-/Dringlichkeits-/Sicherheitsverfahren
  • Kanalnutzung (16/70, Arbeitskanäle), Funkdisziplin
  • Rufzeichen/MMSI, Hörwache, Reichweite
  • Standardphrasen (Deutsch/Englisch)

Praxis (UKW-DSC)

  • DSC-Notruf (Mayday) auslösen, quittieren, abbauen
  • PAN-PAN & Sécurité abwickeln
  • Individueller/Allgemeiner DSC-Anruf, Kanalwechsel
  • Routineverkehr & Testsendung korrekt

Grundlage: Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse (bundeseinheitlich); Theoriefragenkatalog und Praxisanforderungen sind dort definiert.

MMSI: Aufbau & Beispiele (MID 211/218)

Die MMSI ist eine 9-stellige Kennung im GMDSS. Die ersten drei Ziffern sind die MID (z. B. Deutschland 211/218).

Wer Schema Beispiel (DE)
Seefunkstelle (Schiff) MID + 6 Ziffern 211123456
Küstenfunkstelle 00 + MID + 4 Ziffern 002111234
Gruppe Seefunkstellen 0 + MID + 5 Ziffern 021112345
Gruppe Küstenfunkstellen 00 + MID + 4 Ziffern 002111234

SES = Ship Earth Station, CES = Coast Earth Station. Die MMSI kennzeichnet Funkstellen eindeutig (DSC, AIS, Inmarsat C).

Häufige Fragen zur Funkzeugnispflicht

Warum reicht der Sportbootführerschein nicht automatisch aus?

Viele Wassersportler orientieren sich zunächst am Führerschein. Bei Funkanlagen gelten jedoch eigene Vorschriften. Entscheidend ist nicht nur das Boot, sondern vor allem die tatsächlich installierte Funktechnik.

Warum haben manche Boote eine Funkanlage, obwohl kein Funkzeugnis vorhanden ist?

Das kommt häufiger vor, als viele denken. Besonders bei Gebrauchtbooten, Vereinsbooten oder Charteryachten entstehen Situationen, in denen die Technik vorhanden ist, die Zeugnisfrage aber nie sauber geklärt wurde.

Kann eine neue Funkanlage plötzlich ein anderes Funkzeugnis erforderlich machen?

Genau das passiert bei Nachrüstungen immer wieder. Welche Funkanlage eingebaut wird, entscheidet häufig darüber, welches Funkzeugnis später benötigt wird.

Warum verlangen viele Vercharterer einen Funkzeugnis-Nachweis?

Bei der Yachtübergabe geht es nicht nur darum, ob später tatsächlich gefunkt wird. Oft spielt bereits die vorhandene Ausrüstung an Bord eine entscheidende Rolle.

Welche Frage stellen Teilnehmer vor einem SRC- oder LRC-Kurs besonders häufig?

Überraschend oft geht es zunächst gar nicht um die Prüfung. Viele möchten zuerst wissen, ob ihre geplanten Reviere und die vorhandene Funktechnik überhaupt das gewünschte Funkzeugnis erfordern.

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