Alte Funkzeugnisse: Gültigkeit, Umschreibung und heutige Einordnung
Du hast ein altes Funkzeugnis (z. B. BZ I, BZ II oder ein Betriebszeugnis) und willst eine klare Antwort: Was darf ich damit heute funken – und was bekomme ich dafür typischerweise als modernes Zeugnis?
„Zwei Fragen werden oft vermischt: Welche Funkbereiche deckt mein Altzeugnis ab – und welches moderne Zeugnis will ich heute besitzen? Wenn man das trennt, wird es schnell verständlich.“ — Chef · Radio Offshore®
Ich habe ein altes Funkzeugnis – was bekomme ich heute?
Hier kommt die direkte Antwort. Danach findest du die amtliche Grundlage als optionalen PDF-Verweis. Hinweis: „Berechtigung“ (was du damit darfst) und „Umschreibung“ (welches moderne Zeugnis du bekommst) sind zwei unterschiedliche Dinge.
Amtliche Grundlage (optional): WSV/ABVT Merkblatt vom 19.06.2024
Wer die Details nachlesen möchte, findet im Merkblatt eine Zuordnung der nationalen Funkzeugnisse und ihrer Berechtigungen. Für die meisten Leser reicht die Umschreibungs-Übersicht oben.
Wenn du bei einem Altzeugnis unsicher bist: Ein Foto/Scan vom Zeugnistext reicht meist für die saubere Einordnung.
Was brauche ich heute? (nach Nutzung, nicht nach Geräte-Typ)
Viele wollen eine moderne, eindeutige Lösung. Grundregel: Binnenfunk (ATIS) → UBI. Seefunk (DSC) → SRC. Hochsee/KW-GW/Sat → LRC/AFZ.
Auf bestimmten Wasserstraßen gibt es Abschnitte, die als „Zonen 1-4“ definiert sind. Dort kann es vorkommen, dass sich Anforderungen für den Funk (Binnen/See) je nach Abschnitt und Nutzung unterscheiden. Typische Beispiele sind küstennahe Flussmündungen und Reviere mit klaren Grenzlinien sowie bestimmte Gewässer in den Niederlanden (u. a. Wattensee und Ijsselmeer/Markermeer).
🔎 Wenn du das Thema „Zonen 1-4“ kompakt verstehen willst (inkl. PDF-Link): Übergangsreviere (Zonen 1-4) verstehen
UBI Merkblatt „Zonen 1-4“ (PDF) öffnenHinweis: Das PDF ist als Nachschlagehilfe gedacht – die Kurz-Erklärung findest du im Link oben.
Weitere alte Zeugnisse (kurz erklärt)
Neben BZ I + II/ABZ gibt es ältere Sprechfunkzeugnisse aus dem „alten Seefunksystem“. Diese bleiben grundsätzlich gültig, decken aber oft kein DSC ab. Das ist wichtig, wenn du ein modernes DSC-Gerät auf See nutzt.
| Altzeugnis | Worum ging es damals? | Heute sinnvoll | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis (UKW, ohne DSC) | UKW-Sprechfunk ohne DSC (Altverfahren) | Für Altanlagen ok, nicht für DSC-Standard | Bei DSC-Seefunk: SRC machen |
| Allgemeines Sprechfunkzeugnis (Seefunkdienst) | Je nach Ausfertigung: UKW + ggf. KW/GW | Je nach Umfang SRC- oder LRC/AFZ-Niveau | Zeugnistext prüfen (Foto/Scan) |
Wichtiger Punkt: Flugfunk ist nicht Seefunk
Flugfunkzeugnisse (z. B. BZF I/BZF II/AZF) gehören zu einem anderen Funkdienst mit eigener Rechtsgrundlage. Eine Umschreibung auf → SRC/UBI/LRC ist nicht vorgesehen.
- Andere Regeln, andere Funkverfahren, andere Zuständigkeiten.
- Für Sportboote gilt: Binnen (ATIS) → UBI, See (DSC) → SRC, Hochsee → LRC/AFZ.
Kurzfazit - Gültigkeit, Umschreibung und heutige Einordnung
- BZ I: typischerweise Umschreibung auf SRC + UBI.
- BZ II: typischerweise Umschreibung auf UBI; für modernen Seefunk ist SRC sinnvoll.
- ABZ: „großer“ Seefunk; als Sportboot-Ziel orientiert man sich an LRC/AFZ (Einzelfall/Zeugnistext).