Alte Funkzeugnisse: Gültigkeit, Umschreibung und heutige Einordnung

Du hast ein altes Funkzeugnis (z. B. BZ I, BZ II oder ein Betriebszeugnis) und willst eine klare Antwort: Was darf ich damit heute funken – und was bekomme ich dafür typischerweise als modernes Zeugnis?

Übersicht Funkzeugnisse: alte und neue Seefunk- und Binnenfunkzeugnisse – Radio Offshore®
Peter Wörner – Radio Offshore®

„Zwei Fragen werden oft vermischt: Welche Funkbereiche deckt mein Altzeugnis ab – und welches moderne Zeugnis will ich heute besitzen? Wenn man das trennt, wird es schnell verständlich.“ — Chef · Radio Offshore®

Ich habe ein altes Funkzeugnis – was bekomme ich heute?

Hier kommt die direkte Antwort. Danach findest du die amtliche Grundlage als optionalen PDF-Verweis. Hinweis: „Berechtigung“ (was du damit darfst) und „Umschreibung“ (welches moderne Zeugnis du bekommst) sind zwei unterschiedliche Dinge.

BZ I (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I)
Typische Abdeckung: Binnenfunk plus UKW-Seefunk, häufig auch international (je nach Ausfertigung).
Umschreibung: SRC + UBI
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Zeugnistext prüfen lassen (Foto/Scan).
BZ II (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II)
Typische Abdeckung: Binnenfunk plus UKW-Seefunk national; kein „großer“ Seefunk (KW/GW/Sat).
Umschreibung: UBI
Für modernen Seefunk mit DSC ist SRC die saubere Lösung.
ABZ (Allgemeines Betriebszeugnis für Funker)
Typische Abdeckung: UKW sowie KW/GW und teils Satellit – also „großer“ Seefunk.
Heutiges Ziel (Sport): LRC/AFZ-Ebene (je nach Einsatz/Zeugnistext)
Bei ABZ ist die Umschreibung oft ein Einzelfall. Viele behalten das Altzeugnis; wer ein aktuelles Sportboot-Zeugnis will, orientiert sich an LRC/AFZ.
Kurz merken: BZ I → SRC + UBI · BZ II → UBI. Bei ABZ zählt der Zeugnistext und der geplante Einsatz (Sport oder Beruf).

Amtliche Grundlage (optional): WSV/ABVT Merkblatt vom 19.06.2024

Wer die Details nachlesen möchte, findet im Merkblatt eine Zuordnung der nationalen Funkzeugnisse und ihrer Berechtigungen. Für die meisten Leser reicht die Umschreibungs-Übersicht oben.

Wichtigster Satz daraus
Funkzeugnisse, die bis zum 31.12.2002 ausgestellt wurden, sind unbefristet gültig.
WSV Merkblatt (PDF) öffnen

Wenn du bei einem Altzeugnis unsicher bist: Ein Foto/Scan vom Zeugnistext reicht meist für die saubere Einordnung.

Was brauche ich heute? (nach Nutzung, nicht nach Geräte-Typ)

Viele wollen eine moderne, eindeutige Lösung. Grundregel: Binnenfunk (ATIS) → UBI. Seefunk (DSC) → SRC. Hochsee/KW-GW/Sat → LRC/AFZ.

UBI
Binnenfunk (ATIS): Schleusen, Kanäle, Binnenreviere.
SRC
Seefunk (UKW/DSC): Küste und Standard-Seefunk (GMDSS).
LRC / AFZ
Hochsee / KW-GW / Satellit: wenn mehr als UKW/DSC an Bord ist.
Wichtige Ergänzung: Zonen 1-4 sind teils Misch- und Übergangsgebiete

Auf bestimmten Wasserstraßen gibt es Abschnitte, die als „Zonen 1-4“ definiert sind. Dort kann es vorkommen, dass sich Anforderungen für den Funk (Binnen/See) je nach Abschnitt und Nutzung unterscheiden. Typische Beispiele sind küstennahe Flussmündungen und Reviere mit klaren Grenzlinien sowie bestimmte Gewässer in den Niederlanden (u. a. Wattensee und Ijsselmeer/Markermeer).

🔎 Wenn du das Thema „Zonen 1-4“ kompakt verstehen willst (inkl. PDF-Link): Übergangsreviere (Zonen 1-4) verstehen

UBI Merkblatt „Zonen 1-4“ (PDF) öffnen

Hinweis: Das PDF ist als Nachschlagehilfe gedacht – die Kurz-Erklärung findest du im Link oben.

Weitere alte Zeugnisse (kurz erklärt)

Neben BZ I + II/ABZ gibt es ältere Sprechfunkzeugnisse aus dem „alten Seefunksystem“. Diese bleiben grundsätzlich gültig, decken aber oft kein DSC ab. Das ist wichtig, wenn du ein modernes DSC-Gerät auf See nutzt.

Altzeugnis Worum ging es damals? Heute sinnvoll Empfehlung
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis (UKW, ohne DSC) UKW-Sprechfunk ohne DSC (Altverfahren) Für Altanlagen ok, nicht für DSC-Standard Bei DSC-Seefunk: SRC machen
Allgemeines Sprechfunkzeugnis (Seefunkdienst) Je nach Ausfertigung: UKW + ggf. KW/GW Je nach Umfang SRC- oder LRC/AFZ-Niveau Zeugnistext prüfen (Foto/Scan)

Wichtiger Punkt: Flugfunk ist nicht Seefunk

Flugfunkzeugnisse (z. B. BZF I/BZF II/AZF) gehören zu einem anderen Funkdienst mit eigener Rechtsgrundlage. Eine Umschreibung auf → SRC/UBI/LRC ist nicht vorgesehen.

  • Andere Regeln, andere Funkverfahren, andere Zuständigkeiten.
  • Für Sportboote gilt: Binnen (ATIS) → UBI, See (DSC) → SRC, Hochsee → LRC/AFZ.

Kurzfazit - Gültigkeit, Umschreibung und heutige Einordnung

  • BZ I: typischerweise Umschreibung auf SRC + UBI.
  • BZ II: typischerweise Umschreibung auf UBI; für modernen Seefunk ist SRC sinnvoll.
  • ABZ: „großer“ Seefunk; als Sportboot-Ziel orientiert man sich an LRC/AFZ (Einzelfall/Zeugnistext).
Amtliche Grundlage (WSV) als PDF
SRC Kurs bei Radio Offshore
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Prüfung direkt am Wochenende vor Ort in Kirchheim am Neckar, echte UKW/DSC-Funkgeräte statt App-Simulation – geführt von Dipl.-Ing. (FH) Peter Wörner.

Radio Offshore® – geführt von Dipl.-Ing. (FH) Peter Wörner, Eschenweg 7, 74366 Kirchheim am Neckar