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Alte Funkzeugnisse: Gültigkeit, Umschreibung und heutige Einordnung

Du hast ein altes Funkzeugnis (z. B. BZ I, BZ II oder ein Betriebszeugnis) und willst eine klare Antwort: Was darf ich damit heute funken, kann ich es umschreiben und was bekomme ich dafür typischerweise als modernes Zeugnis?

Übersicht Funkzeugnisse: alte und neue Seefunk- und Binnenfunkzeugnisse – Radio Offshore®
Peter Wörner – Radio Offshore®

„Zwei Fragen werden oft vermischt: Welche Funkbereiche deckt mein Altzeugnis ab – und welches moderne Zeugnis will ich heute besitzen? Wenn man das trennt, wird es schnell verständlich.“ — Chef · Radio Offshore®

Ich habe ein altes Funkzeugnis – was bekomme ich heute?

Hier kommt die direkte Antwort. Danach findest du die amtliche Grundlage als optionalen PDF-Verweis. Hinweis: „Berechtigung“ (was du damit darfst) und „Umschreibung“ (welches moderne Zeugnis du bekommst) sind zwei unterschiedliche Dinge.

BZ I (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I)
Typische Abdeckung: Binnenfunk plus UKW-Seefunk, häufig auch international (je nach Ausfertigung).
Umschreibung: SRC + UBI
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Zeugnistext prüfen lassen (Foto/Scan).
BZ II (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II)
Typische Abdeckung: Binnenfunk plus UKW-Seefunk national; kein „großer“ Seefunk (KW/GW/Sat).
Gültigkeit: UBI
Wichtig zur Praxis
Es wird für BZ II kein zusätzliches „neues“ UBI-Dokument ausgestellt: Du behältst dein BZ II und führst es als gültigen Nachweis (UBI-Berechtigung).
Option bei SRC (vorher abklären)
In Einzelfällen kann es möglich sein, dass bei BZ II-Inhabern bei der SRC-Prüfung der Theorieteil (Fragenkatalog) entfällt.

Unabhängig davon sind Funkspruch aufnehmen/übersetzen sowie die komplette praktische Prüfung in der Regel vollständig zu absolvieren. Das muss immer vorab mit dem zuständigen Prüfungsausschuss abgestimmt werden.
Für modernen Seefunk mit DSC ist SRC die saubere Lösung.
ABZ (Allgemeines Betriebszeugnis für Funker)
Typische Abdeckung: UKW sowie KW/GW und teils Satellit – also „großer“ Seefunk.
Heutiges Ziel (Sport): LRC/AFZ-Ebene (je nach Einsatz/Zeugnistext)
Bei ABZ ist die Umschreibung oft ein Einzelfall. Viele behalten das Altzeugnis; wer ein aktuelles Sportboot-Zeugnis will, orientiert sich an LRC/AFZ.
Kurz merken: BZ I → SRC + UBI · BZ II → UBI. Bei ABZ zählt der Zeugnistext und der geplante Einsatz (Sport oder Beruf).

Amtliche Grundlage (optional): WSV/ABVT Merkblatt vom 19.06.2024

Wer die Details nachlesen möchte, findet im Merkblatt eine Zuordnung der nationalen Funkzeugnisse und ihrer Berechtigungen. Für die meisten Leser reicht die Umschreibungs-Übersicht oben.

Wichtigster Satz daraus
Funkzeugnisse, die bis zum 31.12.2002 ausgestellt wurden, sind unbefristet gültig.
WSV Merkblatt (PDF) öffnen

Wenn du bei einem Altzeugnis unsicher bist: Ein Foto/Scan vom Zeugnistext reicht meist für die saubere Einordnung.

Was brauche ich heute? (nach Nutzung, nicht nach Geräte-Typ)

Viele wollen eine moderne, eindeutige Lösung. Grundregel: Binnenfunk (ATIS) → UBI. Seefunk (DSC) → SRC. Hochsee/KW-GW/Sat → LRC/AFZ.

UBI
Binnenfunk (ATIS): Schleusen, Kanäle, Binnenreviere.
SRC
Seefunk (UKW/DSC): Küste und Standard-Seefunk (GMDSS).
LRC / AFZ
Hochsee / KW-GW / Satellit: wenn mehr als UKW/DSC an Bord ist.
Wichtige Ergänzung: Zonen 1-4 sind teils Misch- und Übergangsgebiete

Auf bestimmten Wasserstraßen gibt es Abschnitte, die als „Zonen 1-4“ definiert sind. Dort kann es vorkommen, dass sich Anforderungen für den Funk (Binnen/See) je nach Abschnitt und Nutzung unterscheiden. Typische Beispiele sind küstennahe Flussmündungen und Reviere mit klaren Grenzlinien sowie bestimmte Gewässer in den Niederlanden (u. a. Wattensee und Ijsselmeer/Markermeer).

🔎 Wenn du das Thema „Zonen 1-4“ kompakt verstehen willst (inkl. PDF-Link): Übergangsreviere (Zonen 1-4) verstehen

UBI Merkblatt „Zonen 1-4“ (PDF) öffnen

Hinweis: Das PDF ist als Nachschlagehilfe gedacht – die Kurz-Erklärung findest du im Link oben.

Weitere alte Zeugnisse (kurz erklärt)

Neben BZ I + II/ABZ gibt es ältere Sprechfunkzeugnisse aus dem „alten Seefunksystem“. Diese bleiben grundsätzlich gültig, decken aber oft kein DSC ab. Das ist wichtig, wenn du ein modernes DSC-Gerät auf See nutzt.

Altzeugnis Worum ging es damals? Heute sinnvoll Empfehlung
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis (UKW, ohne DSC) UKW-Sprechfunk ohne DSC (Altverfahren) Für Altanlagen ok, nicht für DSC-Standard Bei DSC-Seefunk: SRC machen
Allgemeines Sprechfunkzeugnis (Seefunkdienst) Je nach Ausfertigung: UKW + ggf. KW/GW Je nach Umfang SRC- oder LRC/AFZ-Niveau Zeugnistext prüfen (Foto/Scan)

Wichtiger Punkt: Flugfunk ist nicht Seefunk

Flugfunkzeugnisse (z. B. BZF I/BZF II/AZF) gehören zu einem anderen Funkdienst mit eigener Rechtsgrundlage. Eine Umschreibung auf → SRC/UBI/LRC ist nicht vorgesehen.

  • Andere Regeln, andere Funkverfahren, andere Zuständigkeiten.
  • Für Sportboote gilt: Binnen (ATIS) → UBI, See (DSC) → SRC, Hochsee → LRC/AFZ.

Kurzfazit - Gültigkeit, Umschreibung und heutige Einordnung

  • BZ I: typischerweise Umschreibung auf SRC + UBI.
  • BZ II: typischerweise Gültigkeit UBI; für modernen Seefunk ist SRC sinnvoll.
  • ABZ: „großer“ Seefunk; als Sportboot-Ziel orientiert man sich an LRC/AFZ (Einzelfall/Zeugnistext).
Amtliche Grundlage (WSV) als PDF
SRC Kurs bei Radio Offshore
Gesamtbewertung: 5,0 / 5,0 (324 Bewertungen)
★★★★★
Prüfung direkt am Wochenende vor Ort in Kirchheim am Neckar, echte UKW/DSC-Funkgeräte statt App-Simulation – geführt von Dipl.-Ing. (FH) Peter Wörner.