UBI · Binnenfunk · ATIS
ATIS-Kennung im Binnenfunk – daran erkennt man dein Schiff
Du beendest deinen Funkspruch und lässt die Sprechtaste los. Genau in diesem Moment sendet dein Funkgerät noch eine Information, die du selbst nicht sprechen musst.
Ein Funkspruch. Dann lässt du die Taste los.
Woher weiß die Landfunkstelle eigentlich, welches Schiff gerade gesendet hat?
Du rufst eine Schleuse oder eine Revierzentrale. Dein Funkspruch ist beendet, du lässt die Sprechtaste los.
Für dich ist die Aussendung damit vorbei. Das Funkgerät sendet jedoch noch eine digitale Kennung: ATIS – das Automatic Transmitter Identification System.
Diese Kennung gehört zur Schiffsfunkstelle. Sie ermöglicht es einer entsprechend ausgerüsteten Funkstelle, die Aussendung einem Schiff zuzuordnen.
Du musst dafür keine Nummer aufsagen und keine zusätzliche Taste drücken. Die Übertragung geschieht automatisch.
ATIS macht eine Aussendung identifizierbar
Im Binnenfunk wird nicht nur Sprache übertragen. Mit dem Ende der Aussendung kommt die Kennung der Schiffsfunkstelle hinzu.
Du führst deinen Funkspruch
Du sprichst mit der gewünschten Funkstelle und wickelst den Funkverkehr ab. ATIS verändert deinen gesprochenen Funkspruch nicht.
Das Gerät übermittelt die Kennung
Beim Beenden der Aussendung wird die ATIS-Kennung automatisch übertragen. Damit bekommt der Funkspruch eine technische Zuordnung zur sendenden Schiffsfunkstelle.
Was steckt in den zehn Ziffern einer ATIS-Kennung?
Die Nummer sieht zunächst wie eine beliebige Zahlenfolge aus. Tatsächlich folgt sie einer festen Struktur.
Für deutsche Schiffsfunkstellen kommen die deutschen Maritime Identification Digits 211 oder 218 in Betracht. Der weitere Teil der ATIS-Kennung wird aus dem Rufzeichen gebildet.
Ein Beispiel mit dem Rufzeichen DA2345: Der zweite Buchstabe A wird als 01 umgesetzt, die vier Ziffern des Rufzeichens bleiben erhalten.
Für den Betrieb an Bord ist allerdings nicht eine selbst errechnete Nummer entscheidend. Maßgeblich ist die ATIS-Kennung, die der Schiffsfunkstelle tatsächlich zugeteilt wurde.
Die ATIS-Kennung gehört zur Schiffsfunkstelle
In Deutschland erfolgt die Nummernzuteilung für die Schiffsfunkstelle über die Bundesnetzagentur.
Die Kennung gehört nicht zum Funker
ATIS ist keine persönliche Nummer des Inhabers eines UBI. Die Kennung ist der jeweiligen Schiffsfunkstelle zugeordnet.
Die Bundesnetzagentur teilt die Nummer zu
Welche Kennungen für eine Schiffsfunkstelle benötigt werden, richtet sich nach der vorhandenen Funkausrüstung und deren Verwendung.
Die zugeteilte Nummer ist entscheidend
Die ATIS-Kennung findet sich in der Nummernzuteilung für die Schiffsfunkstelle. Diese Nummer wird für das Funkgerät übernommen.
Gerät und Schiffsfunkstelle gehören zusammen
Das entsprechend eingerichtete Funkgerät übermittelt beim Senden die ATIS-Kennung der Schiffsfunkstelle, zu der es gehört.
Kanal 10. Ein Watt. Sieht zunächst nach Binnenfunk aus.
Kanal 10 und ein Watt reichen noch nicht
Ein anderes UKW-Funkgerät lässt sich vielleicht ebenfalls auf einen Binnenfunkkanal stellen und mit geringer Sendeleistung betreiben.
Für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk kommt es aber nicht nur auf Kanal und Sendeleistung an. Die Funkanlage muss die dafür geltenden Anforderungen erfüllen. ATIS gehört zu diesem System.
Beim Ende der Aussendung zeigt sich ein wesentlicher Unterschied: Eine entsprechend eingerichtete Binnenfunkanlage übermittelt automatisch die zugeteilte ATIS-Kennung der Schiffsfunkstelle.
ATIS gehört deshalb schon bei der Gerätewahl dazu
Wer ein Funkgerät für den Binnenschifffahrtsfunk auswählt, muss weiter schauen als auf Kanäle und Sendeleistung.
Die technische Ausführung zählt
Die Funkanlage muss für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk vorgesehen sein und die dafür erforderlichen Funktionen bereitstellen. ATIS ist eine davon.
Ein Kombigerät kann beide Bereiche abdecken
Geeignete Funkgeräte können unterschiedliche Betriebsarten für See- und Binnenschifffahrtsfunk bereitstellen. Das Gerät muss dafür entsprechend ausgelegt und für den jeweiligen Funkbetrieb eingestellt sein.
Warum Kanal und Leistung allein nicht genügen
Genau hier bekommt eine dieser trockenen UBI-Fragen plötzlich einen praktischen Sinn.
Ein Funkgerät wird nicht dadurch zum Binnenfunkgerät, dass es Kanal 10 und ein Watt kann. ATIS zeigt sehr anschaulich, dass zum Binnenschifffahrtsfunk mehr gehört als nur die passende Frequenz und Sendeleistung.
Peter Wörner · Inhaber, Ausbilder und Kursleiter Radio Offshore
Die Formulierung, die dir in der UBI-Prüfung begegnet
Die Funkanlage muss zugelassen oder für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk in Verkehr gebracht worden sein.
Hinter diesem Satz steckt damit nicht nur eine formale Vorschrift. Binnenschifffahrtsfunk ist ein technisch festgelegtes Funksystem. ATIS ist ein Teil davon. Wie ATIS, Verkehrskreise, Schleusenfunk und Funkgeräte zusammengehören, findest du im UBI-Glossar.
Und dann gibt es noch den ATIS-Killer …
Klingt gefährlicher, als er ist: Der ATIS-Killer beseitigt nicht die ATIS-Kennung. Er sorgt auf der Empfangsseite lediglich dafür, dass du den kurzen Datenton am Ende einer Aussendung nicht jedes Mal im Lautsprecher hören musst.