UBI · Binnenfunk · Regelwerk
BinSchSprFunkV – die Regeln hinter dem Binnenschifffahrtsfunk
Allgemeiner Teil, Regionaler Teil, Funkstelle, Kanal: Schon in der UBI-Theorie werden diese Begriffe leicht verwechselt. In der praktischen Prüfung musst du anschließend mit ihnen arbeiten können.
Erst ankreuzen. Später selbst entscheiden.
Schon in der Theorie beginnt die Verwechslung
Allgemeiner Teil oder Regionaler Teil? Für viele UBI-Teilnehmer ist diese Unterscheidung bereits bei den Theoriefragen eine echte Hürde.
Die Begriffe klingen ähnlich, beide gehören zum Handbuch Binnenschifffahrtsfunk und in den Prüfungsfragen muss zunächst verstanden werden, welche Information wo zu finden ist.
Diese Fragen kann man lernen. Man kann sich merken, welche Antwort im Fragenkatalog richtig ist.
In der praktischen UBI-Prüfung kommt die nächste Stufe.
Jetzt liegt der Regionale Teil vor dir. Der Prüfer gibt eine Situation vor und du musst selbst die Information finden, die du für genau diese Aufgabe brauchst.
Welche Funkstelle ist zuständig? Welcher Kanal gehört dazu? Welche Angabe ist für die vorgegebene Situation relevant?
Jetzt gibt es keine vier Antworten, zwischen denen du auswählen kannst. Du musst wissen, wo du suchst, was du dort findest und welche Information du anschließend verwendest.
Allgemeiner Teil und Regionaler Teil haben unterschiedliche Aufgaben
Beide gehören zum Binnenschifffahrtsfunk. Entscheidend ist, welche Information du gerade brauchst.
Die gemeinsamen Grundlagen
Der Allgemeine Teil beschreibt die grundlegenden Regeln und Verfahren des Binnenschifffahrtsfunks. Er erklärt das System, das nicht nur für ein einzelnes Revier gilt.
Die Informationen für das konkrete Revier
Der Regionale Teil führt die Angaben zusammen, die du für ein bestimmtes Fahrtgebiet brauchst: unter anderem Funkstellen, Kanäle und regionale Besonderheiten.
Der Regionale Teil wird zum Arbeitsmittel
Stell dir vor, du möchtest eine bestimmte Schleuse oder Landfunkstelle erreichen. Die Kanalnummer einfach zu erraten, wäre genau der falsche Weg.
Im Regionalen Teil suchst du die betreffende Funkstelle und entnimmst daraus die Informationen, die für diese Verbindung benötigt werden.
Damit verändert sich die Aufgabe: Du lernst nicht mehr nur einen Begriff, sondern benutzt das Handbuch, um eine konkrete Entscheidung im Funkverkehr zu treffen.
Wie das an einer Schleuse praktisch zusammenkommt, zeigt die Seite zum Schleusenfunk.
Wo die BinSchSprFunkV ins Spiel kommt
Die Verordnung bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Binnenschifffahrtsfunk betrieben wird.
Wer eine Schiffsfunkstelle bedienen darf
Der Funkbetrieb ist an Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört auch die erforderliche Berechtigung für die Bedienung beziehungsweise Beaufsichtigung einer Schiffsfunkstelle.
Funk ist nicht in jeder Situation gleich
Schiff–Schiff, Nautische Information, Schiff–Hafenbehörde und Funkverkehr an Bord haben unterschiedliche Aufgaben. Daraus ergeben sich unterschiedliche Regeln für den jeweiligen Funkverkehr.
Auch das Gerät gehört zum System
Ein Binnenfunkgerät arbeitet nicht einfach wie irgendein UKW-Funkgerät. ATIS, Kanäle, Betriebsarten und Sendeleistung gehören zum geregelten Funkbetrieb.
Das Funkzeugnis gehört zum rechtlichen Rahmen
Das UBI weist die erforderlichen Kenntnisse für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nach. Damit gehört auch das Funkzeugnis zum rechtlichen Rahmen des Funkbetriebs.
Verkehrskreis, Kanal und Geräteeinstellung im Binnenfunk
Ein Beispiel ist die Sendeleistung. Die Kurzform „Binnenfunk gleich 1 Watt“ funktioniert nicht als allgemeine Regel. Entscheidend ist unter anderem, in welchem Verkehrskreis du arbeitest.
Dasselbe gilt für die Kanalwahl: Nicht eine auswendig gelernte Kanalnummer entscheidet, sondern die Funkstelle, das Revier und die dafür geltenden Vorgaben.
Die technischen Zusammenhänge von ATIS, Sendeleistung und Betriebsarten gehören auf die Seite Funkgeräte im Binnenfunk.
Verordnung und Handbuch erfüllen unterschiedliche Aufgaben
Die Verordnung gibt den Rahmen – das Handbuch bringt ihn ins Revier
Wer in der BinSchSprFunkV nach dem Funkkanal seiner nächsten Schleuse sucht, sucht an der falschen Stelle.
Die Verordnung schafft den rechtlichen Rahmen für den Binnenschifffahrtsfunk. Für die konkrete Fahrt brauchst du zusätzlich die Informationen aus dem Handbuch und dem Regionalen Teil.
Die Verordnung regelt den Funkdienst. Der Regionale Teil liefert die Informationen für das konkrete Revier.
Was ich bei UBI-Teilnehmern immer wieder sehe
Allgemeiner Teil und Regionaler Teil sehen zunächst nach zwei Begriffen aus, die man für die Theorie auseinanderhalten muss. Genau dort entstehen aber schon viele Fehler.
Deshalb arbeiten wir im Kurs mit dem Handbuch und nicht nur mit Fragen darüber. Wer später eine Information darin finden soll, muss vorher verstanden haben, wie es aufgebaut ist.
Peter Wörner · Inhaber, Ausbilder und Kursleiter Radio Offshore
UBI-Praxis bei Radio Offshore
Im Präsenzkurs trainieren wir den Umgang mit dem Regionalen Teil und die Verkehrsabwicklung am Funkgerät.