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ATIS-Kennung im Binnenfunk: Antrag, Funkgerät, Aufbau

Die ATIS-Kennung im Binnenfunk ist die automatische Kennung zur Identifizierung einer Funkstelle. Hier findest du Bedeutung, ATIS-Code Aufbau (Deutschland), Zuteilung über die Bundesnetzagentur (konkret: welche Felder du ausfüllst, welche Unterlagen du beilegst) und die Einrichtung am Funkgerät. Dazu: woran du ein ATIS-fähiges Binnenfunkgerät erkennst und welche Fehler du in der Praxis vermeidest.

Wichtig: Die ATIS-Ziffernfolge wird aus der Zuteilungsurkunde übernommen und am Gerät identisch eingetragen. Für den Kauf zählt, dass das Gerät für den Binnenfunk vorgesehen ist und ATIS unterstützt.

Peter Wörner – Radio Offshore (Kurzfassung ATIS)

ATIS – Kurzfassung

  • ATIS wird am Ende einer Aussendung automatisch gesendet (typisch beim Loslassen der PTT).
  • Deutschland: ATIS kommt über die Zuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur (Kennung am Gerät identisch eintragen).
  • Funkgerät: ATIS muss unterstützt werden (Binnen/ATIS-Modus).
  • Aufbau (DE): 10-stellig, startet mit 9, danach MID und codiertes Rufzeichen (Beispiele unten).
  • Typische Fehler: falscher Modus (Binnen/See), Zahlendreher, oder Gerät ohne ATIS gekauft.
Funkgerät: Kauf-Check

UBI-Prüfungssatz (Original):
Das Funkgerät muss für den Binnenschifffahrtsfunk zugelassen oder in den Verkehr gebracht worden sein.

ATIS beantragen: Bundesnetzagentur

In Deutschland kommt ATIS über die Nummernzuteilung (Ship Station Licence) für die Schiffsfunkstelle. Die Kennung steht in der Urkunde und wird später am Gerät exakt übernommen.

  • Neuantrag oder Änderungsantrag (mit Feld „bisheriges Rufzeichen“).
  • Antragsteller/Eigentümer + Schiffszuordnung („deutsches Schiff“).
  • Gerätebestand „bisher/jetzt“ + Art des Funkverkehrs (mit/ohne AAIC).
ATIS-Aufbau (DE) in 20 Sekunden

10-stellig: 9 + MID + codiertes Rufzeichen. In der Praxis wird die Kennung aus der Urkunde übernommen.

Beispiel: Rufzeichen DA2345 → A = 01 → ATIS 9211012345

1) Bedeutung der ATIS-Kennung im Binnenfunk

ATIS (Automatic Transmitter Identification System) ist die automatische Kennung einer Funkstelle im Binnenschifffahrtsfunk. Das ATIS-Signal wird am Ende einer Aussendung digital mitgesendet (typisch beim Loslassen der Sprechtaste, PTT).

Zweck in der Praxis: Binnenfunkstellen (z. B. Verkehrs-/NIF-Stellen oder Schleusenfunkstellen) können eine Aussendung einer Funkstelle eindeutig zuordnen. Normale Schiffsgeräte zeigen die ATIS-Nummer in der Regel nicht als „Klartext“ an; ohne spezielle Decoder bleibt das für den Nutzer meist unsichtbar.

Akustisch kann der ATIS-Anteil als kurzer, „kratziger“ Datenton am Ende einer Aussendung auffallen. Viele Funkgeräte filtern diesen Ton im Empfang aus (ATIS-Killer): Der Lautsprecher wird während des ATIS-Datenteils stummgeschaltet, damit das Geräusch nicht stört. Die ATIS-Kennung selbst bleibt dabei im Signal enthalten.

Praxis-Hinweis: Ob der ATIS-Datenton hörbar ist oder nicht, hängt vom Gerät/Modus ab. Bei manchen Geräten ist der ATIS-Killer im Binnenmodus automatisch aktiv, bei anderen ist er als Einstellung vorhanden (Standard oft „ON“).

2) ATIS-Code Aufbau (Deutschland) – verständlich mit Beispielen

Der ATIS-Code ist 10-stellig. Im Standardfall: zuerst die Ziffer 9, dann die dreistellige MID und danach ein Teil, der sich aus dem Rufzeichen ableitet (zweiter Buchstabe + die vier Ziffern des Rufzeichens).

Formel (typischer Standardfall):

ATIS = 9 + MID (DE: 211) + 2 Ziffern für den 2. Buchstaben + 4 Ziffern aus dem Rufzeichen

Buchstaben-Umsetzung (zweiter Buchstabe): A → 01, B → 02, C → 03, … (Alphabet-Position als zweistellige Zahl).

Beispiel 1: Rufzeichen DA2345
Zweiter Buchstabe A → 01; Ziffern bleiben 2345.
ATIS: 9 211 01 2345 → 9211012345

Beispiel 2: Rufzeichen DB0123
Zweiter Buchstabe B → 02; Ziffern 0123.
ATIS: 9 211 02 0123 → 9211020123

3) Funkgerät kaufen: ATIS-fähig und binnen-tauglich

Für die Kaufentscheidung zählt: Im Datenblatt muss ATIS (Binnen/ATIS-Modus) explizit genannt sein. Kombigeräte müssen sauber zwischen Binnen/ATIS und See umschaltbar sein. Wenn ATIS nicht vorgesehen ist, kannst du später keinen ATIS-Code sinnvoll eintragen.

  • ATIS-fähig: Funktion vorhanden und aktivierbar (Binnenmodus).
  • See/Binnen: Umschaltung nachvollziehbar, nicht „versteckt“.
  • ATIS-Eingabe: je nach Modell Menü oder Servicefunktion; vor dem Kauf klären.

Mehr zur Geräteauswahl: Funkgeräte Binnen.

4) Bundesnetzagentur (Deutschland): Antrag Schritt für Schritt – so steht es im Formular

Grundlage ist das Formular „BNetzA 224 Antrag Sportschifffahrt (Ship Station Licence)“. Du arbeitest dich von oben nach unten durch – wichtig ist, dass Antragsteller, Schiff und Gerätebestand zusammenpassen.

4.1 Antragstyp
  • Neuantrag oder Änderungsantrag wählen.
  • Beim Änderungsantrag: Feld „bisheriges Rufzeichen“ ausfüllen.
4.2 Antragsteller (Eigentümer)
  • Eigentümer (ggf. laut Schiffsregister), Straße/Hausnummer, PLZ/Ort.
  • Bei natürlichen Personen: Geburtsdatum; alternativ Handels-/Vereinsregisternummer (je nach Fall).
  • Telefon, Telefax, E-Mail.
4.3 Empfangsbevollmächtigte Person

Feld ist vorgesehen für den Fall, dass der Eigentümer den Wohnsitz im Ausland hat.

  • Name/Adresse + Kontakt wie beim Eigentümer.
  • Eigene Unterschrift am Ende des Formulars.
4.4 Notfallkontakt

Kontaktperson für Rückfragen des MRCC Bremen bzw. der ITU in Notfällen.

  • Adresse
  • Telefon + alternatives Telefon + Telefax
4.5 Welche Nummern werden beantragt?

Im Formular gibt es die Zeile: „Es wird die Zuteilung der Nummern des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks beantragt:“ mit Auswahl für Rufzeichen, MMSI, ATIS. Praxisregel: Nur ankreuzen, was du für die Funkausrüstung tatsächlich brauchst.

4.6 Angaben zum Schiff
  • Name des Schiffes
  • Unterscheidungssignal (falls vorhanden)
  • Länge über alles / Breite / max. Zahl der Personen an Bord
  • Segelyacht oder Motoryacht
4.7 Gerätebestand „bisher / jetzt“ (Checkbox-Logik)

Du trägst ein, was bisher da war und was jetzt tatsächlich an Bord ist. Genau daran hängt, welche Nummern (Rufzeichen/MMSI/ATIS) du sinnvoll beantragst.

UKW (VHF)
  • Fest eingebaut: Sprechfunk ohne DSC
  • Fest eingebaut: Sprechfunk und DSC
  • Tragbar: Sprechfunk ohne DSC
  • Tragbar: Sprechfunk und DSC
EPIRB / AIS
  • EPIRB (mit Hinweis: HEX ID Code / Kodierungsnachweis)
  • AIS: Anzahl Sender/Transponder
  • AIS SART
Ortung / Radar / MOB
  • Radaranlage
  • 9-GHz Radartransponder (SART)
  • Radar Target Enhancer
  • MOB (121,5 MHz) / MOB (AIS-Technologie)
4.8 Art des Funkverkehrs
  • kein öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • öffentlicher Nachrichtenaustausch (Abrechnungskennung AAIC angeben)

Am Ende: rechtsgültige Unterschriften (Eigentümer: Unterschrift von allen Zuteilungsinhabern; ggf. Firmenstempel) und ggf. Unterschrift der Empfangsbevollmächtigten Person.

5) Angaben & Unterlagen – konkret (damit der Antrag nicht hängen bleibt)

Praxisziel: Antrag vollständig, Angaben konsistent, Nachweise dort beilegen, wo sie laut Ausfüllhinweisen gefordert sind. Hier die typische „Beilegen/Beachten“-Liste.

5.1 „Deutsches Schiff“ (Grundvoraussetzung)

Die Ship Station Licence kann nur für ein „deutsches Schiff“ ausgestellt werden. In den Ausfüllhinweisen werden drei Fälle genannt:

  • Eintragung im deutschen See- oder Binnenschiffsregister
  • oder gültiges amtliches/amtlich anerkanntes deutsches Kennzeichen (wenn keine Registerpflicht)
  • oder Eigentum eines deutschen Staatsangehörigen (wenn weder Register- noch Kennzeichenpflicht)
5.2 Seeschiffsregister / Unterscheidungssignal

Wenn das Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist: Unterscheidungssignal angeben und Kopie des Registerauszugs beifügen.

Typischer Rückläufer: Unterscheidungssignal genannt, aber Registerauszug fehlt.

5.3 EPIRB: Kodierungsnachweis

Wenn EPIRB angegeben wird: Kodierungsnachweis für jede EPIRB einreichen bzw. durch die Ausrüstungsfirma übermitteln lassen.

Praktisch: EPIRB ja → Nachweis nicht vergessen.

5.4 Nur Sendeanlagen aufführen

Empfänger ohne Sendeeinrichtung (z. B. reine AIS-Empfänger) sind laut Ausfüllhinweisen nicht aufzuführen.

Das verhindert falsche Geräteeinträge, die in die Nummernlogik nicht gehören.

5.5 Formular passt nicht zur Anlage?

Wenn an Bord Funkanlagenarten vorhanden sind, die im Sportschifffahrt-Formular nicht aufgeführt sind, nennen die Ausfüllhinweise ausdrücklich: dann ist das Formular „Berufsschifffahrt“ sinngemäß zu verwenden.

5.6 Modus-Realität bei Multifunktionsgeräten

In den Ausfüllhinweisen steht sinngemäß: Zum Zeitpunkt der Nutzung darf an Funkanlagen nur die Funktionalität des See- bzw. Binnenschifffahrtsfunks geschaltet sein; andere Frequenzen sind durch die beantragte Nummernzuteilung nicht automatisch zulässig.

6) ATIS am Gerät einrichten: Praxis-Checkliste

Reihenfolge ist wichtiger als Menüwissen: Urkunde → richtiger Modus → exakte Eingabe → sauberer Revierwechsel. Viele Fehler entstehen durch Zahlendreher oder weil das Gerät im falschen Modus bleibt.

  1. Zuteilungsurkunde daneben legen und ATIS-Ziffernfolge exakt übernehmen.
  2. Gerät in den Binnen/ATIS-Modus setzen.
  3. ATIS eingeben und speichern. Je nach Gerät ist die Eingabe eingeschränkt (z. B. nur einmalig oder nur über Service-Menü).
  4. Anzeige/Status prüfen: Binnen/ATIS aktiv.
  5. Beim Revierwechsel konsequent umstellen: Binnen mit ATIS, See ohne ATIS.

Kauf-Tipp: Vor dem Kauf klären, ob ATIS frei im Menü gesetzt wird oder ob ein Händler-/Service-Schritt nötig ist.

7) Betrieb: Leistung und Kanäle (Praxis)

Im Binnenfunk gelten je nach Gewässer und Verkehrskreis Vorgaben zu Kanälen und Leistungsstufen. Praktisch heißt das: richtigen Kanal wählen, Leistung passend einstellen und regionale Hinweise beachten.

  • Schiff–Schiff und Schiff–Hafenbehörde laufen häufig mit reduzierter Leistung (je nach Vorgaben).
  • Für nautische Information können regional abweichende Regeln gelten.
  • Maßgeblich sind Regionalteil/örtliche Hinweise und die Verkehrssituation.

8) Häufige Fehler bei der ATIS-Kennung

Falscher Modus

Binnenfunk mit aktivem ATIS, auf See ohne ATIS. Kombigeräte müssen korrekt umgeschaltet werden.

Zahlendreher

Die Kennung muss exakt der Urkunde entsprechen – schon eine vertauschte Ziffer ist falsch.

Gerät ohne ATIS

Wenn ATIS nicht im Datenblatt steht, ist die Nutzung im Binnenfunk später ein Problem.

Antrag passt nicht zum Gerätebestand

„bisher/jetzt“ muss stimmen – sonst werden Nummern falsch beantragt oder der Antrag verzögert sich.

9) FAQ zur ATIS-Kennung (Praxis)

Woher bekomme ich meine ATIS-Kennung?

In Deutschland über die Nummernzuteilung (Ship Station Licence). Die ATIS-Kennung steht in der Urkunde und wird am Gerät identisch eingetragen.

Welches Funkgerät brauche ich für ATIS?

Ein UKW-Gerät, das ATIS unterstützt (ATIS-fähig, Binnen/ATIS-Modus) und für den Binnenschifffahrtsfunk zugelassen oder in den Verkehr gebracht wurde.

Wann wird ATIS gesendet?

Am Ende jeder Aussendung – Ende ist typischerweise jedes Loslassen der PTT oder ein Time-out.

Was macht der ATIS-Killer?

Er stummschaltet im Empfang den kurzen ATIS-Datenton im Lautsprecher (Akustik-Filter). ATIS wird dadurch nicht abgeschaltet; die Kennung bleibt im Signal enthalten. Ob der ATIS-Killer automatisch aktiv ist oder als ON/OFF-Einstellung existiert, ist geräteabhängig.

Muss ATIS auf See abgeschaltet werden?

Ja. Auf See wird ohne ATIS gefunkt – Kombigeräte müssen auf den See-Modus umgestellt werden.

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