BinSchSprFunkV – Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung

Die BinSchSprFunkV regelt den UKW-Binnenfunk: wer funken darf, wie der Verkehr abgewickelt wird und welche Mindestanforderungen an Bord gelten – vom Verkehrskreis über Betriebsarten bis zur Bedienberechtigung.

Peter Wörner – Radio Offshore (Kurzfassung BinSchSprFunkV)

BinSchSprFunkV Kurzfassung

  • Bedienberechtigung: Binnenfunk nur mit UBI.
  • Funkpflicht: Sportboote < 20 m keine Pflicht. Bei freiwilliger Ausrüstung gelten alle Vorschriften.
  • Betriebsarten/Kanäle: Schleusen & Revierzentralen arbeiten auf Duplexkanälen. Konkrete Kanäle stets im Regionalteil & vor Ort prüfen.
  • Sendeleistung: Schiff–Schiff/-Hafen/An Bord i. d. R. 0,5–1 W; Nautische Information kann 1 W verlangen.
  • Handbuchpflicht: Allgemeiner + Regionaler Teil mitführen; seit 2018 digital zulässig (jederzeit lesbar).
  • Dual Watch: im Binnenfunk nicht zulässig.

1) Was regelt die BinSchSprFunkV?

  • Begriff Binnenschifffahrtsfunk: internationaler mobiler UKW/VHF-Sprechfunkdienst auf Binnenschifffahrtsstraßen.
  • Verkehrskreise (z. B. Schiff–Schiff, Nautische Information, An Bord) und Grundregeln der Funkabwicklung.
  • Zulässige Betriebsarten (u. a. Duplex im Verkehrskreis Nautische Information) und allgemeine Leistungsgrenzen.
  • Bedienberechtigung (UBI) und Mitführungspflichten (Handbuch Allgemeiner + Regionaler Teil).
  • Not-/Dringlichkeits-/Sicherheitsverkehr (Priorität, Funkdisziplin) sowie Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen.
Europäischer Rahmen (RAINWAT): Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk. RAINWAT = Regional Arrangement concerning the radiotelephone service on INland WAterways.

Die Verordnung nennt keine pauschalen „Standardkanäle“. Kanalwahl immer dem Regionalteil und der örtlichen Beschilderung/ELWIS entnehmen.

2) Geltungsbereich BinSchSprFunkV & Praxis an Bord

  • Wer muss ausgerüstet sein? Berufsschifffahrt nach jeweiliger Vorschrift; Sportboote < 20 m keine generelle Funkpflicht.
  • Wenn Funk an Bord: zugelassenes/in Verkehr gebrachtes Binnen-UKW, korrekt programmiert; UBI-Inhaber bedient.
  • Anmeldung z. B. Schleuse: zuerst Ort + Einrichtung (z. B. „Cannstatter Schleuse“), dann „Hier ist …“, Schiffsart + Schiffsname (zu Beginn gern 3×, danach 1×).
  • Leistung reduzieren: in Schleusennähe lokal funken; wenn zulässig auf 1 W herunterregeln.

3) Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

Falscher Verkehrskreis

Schleusen & Revierzentralen sind Nautische Information und laufen auf Duplexkanälen.

„Standardkanal“ geraten

Nie raten – Regionalteil und Beschilderung/ELWIS prüfen.

Dual Watch genutzt

Im Binnenfunk unzulässig – Gerät entsprechend einstellen.

Leistung zu hoch

Schiff–Schiff/-Hafen/An Bord i. d. R. 0,5–1 W; lokal bleiben.

4) Rechtsquellen & Prüfungswissen zur BinSchSprFunkV

Wo steht die Abwicklung des Funkverkehrs?

Im Allgemeinen Teil des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk.

Testsenden – was ist zulässig laut BinSchSprFunkV?

Aussendungen max. 10 Sekunden; sie enthalten den Rufnamen der sendenden Funkstelle, gefolgt von „Test“.

Warum dürfen Seefunkstellen nicht im Binnenfunk arbeiten?

Seefunkanlagen haben keine automatische Leistungsreduzierung auf bestimmten Binnen-Kanälen und senden keinen ATIS-Code – daher nicht zulässig für Binnenfunkbetrieb.

Kanal 10: Warum keine langen Durchsagen?

Längere Aussendungen können nicht durch andere Schiffsfunkstellen unterbrochen werden – Funkdisziplin wahren.

Funken ohne Zeugnis – was verletzt man?

Die Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV).

Fernmeldegeheimnis & Abhörverbot – wo geregelt?

Im Telekommunikationsgesetz (TKG). Geschützt sind Inhalt des Funkverkehrs und seine näheren Umstände (z. B. ob jemand beteiligt ist/war).

Ausrüstungspflichten – wo nachlesen?

In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in einschlägigen Vorschriften der Berufsschifffahrt.

Grundsätzliche Regeln pro Bundeswasserstraße?

In den jeweiligen Schifffahrtspolizeiverordnungen.

Binnenfunk in anderen Ländern – worauf achten?

Die Bestimmungen im Regionalen Teil des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk beachten.

5) Mini-FAQ zur BinSchSprFunkV

Gilt eine Funkpflicht für Sportboote?

Nein, unter 20 m grundsätzlich keine Pflicht. Wenn Funk an Bord ist, gelten die Regeln der BinSchSprFunkV vollständig.

Wer darf das Funkgerät laut BinSchSprFunkV bedienen?

Nur Inhaber eines UBI – auch bei freiwillig ausgerüsteten Sportbooten.

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