Funkgeräte im Binnenfunk – Handgeräte & ATIS-Pflicht

Für den Betrieb von Funkanlagen auf Binnengewässern sind spezielle UKW-Funkgeräte mit ATIS-Kennung erforderlich. Sie werden in Verbindung mit dem UBI Funkzeugnis genutzt und sind sowohl als Handgeräte wie auch als feste Einbaugeräte verfügbar.

Arten von Funkgeräten

  • Handfunkgeräte: Mobil und akkubetrieben, ideal für Beiboote oder flexible Nutzung
  • Feste Einbaugeräte: Mit höherer Sendeleistung und Anschluss an Bordstrom
  • Alle Geräte müssen eine ATIS-Kennung unterstützen

ATIS-Pflicht

Die automatische Senderkennung (ATIS) ist im Binnenfunk vorgeschrieben. Jedes Funkgerät muss so programmiert sein, dass die ATIS-Kennung am Ende jedes Funkspruchs automatisch übertragen wird.

📌 Hinweis: Funkgeräte ohne ATIS oder mit deaktivierter Kennung dürfen im Binnenfunk nicht betrieben werden.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Betrieb nur mit gültigem UBI Funkzeugnis
  • Registrierung des Gerätes mit Zuteilung der ATIS-Kennung
  • Einhaltung der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV)

Einsatzgebiete

Funkgeräte im Binnenfunk werden genutzt auf Sportbooten, Berufsschiffen, Rettungsbooten von DLRG und Feuerwehr sowie bei Behördenfahrzeugen. Sie dienen der Kommunikation mit Schleusen, Häfen und anderen Schiffen.

Weitere Glossar-Begriffe zum UBI:

🔎 UBI Glossar Übersicht

Alle Begriffe rund um das UKW-Binnenfunkzeugnis im Überblick.

UBI Funkzeugnis

Amtliches UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnengewässer.

ATIS-Kennung

Automatische Senderkennung im Binnenfunk.

Binnenschifffahrtsfunk

Kommunikation auf Binnenwasserstraßen.

UBI Prüfung

Theorie- & Praxisprüfung für das UBI Funkzeugnis.

UBI für DLRG & Feuerwehr

Funk für Rettungsdienste & Einsatzkräfte.

BinSchSprFunkV

Gesetzliche Grundlage für Binnenfunk.

Schleusenfunk

Funkverfahren für Schleusenkommunikation.