Funkgeräte Binnen – Auswahl, Pflicht & Praxis (UBI)

Was gilt für Kleinfahrzeuge < 20 m im Binnenschifffahrtsfunk? Welche Anforderungen muss ein Funkgerät erfüllen, wie installierst du es richtig (Antenne, Kabel, Leistung), und wie erkennst du typische Fehler? Alles kompakt und praxisnah.

Peter Wörner – Radio Offshore (Kurzfassung Funkgeräte Binnen)

Funkgeräte Binnen – Kurzfassung

  • Kleinfahrzeuge < 20 m: keine Pflicht, ein Funkgerät an Bord zu haben.
  • Freiwillig ausgerüstet: zugelassenes Binnen-UKW mit ATIS + mindestens eine Person mit UBI an Bord.
  • ATIS-Pflicht: Kennung muss am Ende jedes Funkspruchs automatisch gesendet werden.
  • Handbuchpflicht: Allgemeiner + Regionaler Teil an Bord; seit 2018 auch digital zulässig (jederzeit lesbar).
  • Installation: richtige Betriebsspannung (z. B. 10,8–14,6 V=), geeignete Antenne & sauberes Koax.
  • Fehlersuche: Nur Rauschen ⇒ oft Antenne/Koax beschädigt → prüfen/ersetzen. Änderungen an der Funkstelle an BNetzA melden.

1) Pflichten & Zulassung (Binnenfunk)

Für Kleinfahrzeuge unter 20 m besteht im Binnenfunk grundsätzlich keine Ausrüstungspflicht mit einer UKW-Sprechfunkanlage. Sobald jedoch freiwillig eine Anlage installiert wird, gelten klare Spielregeln:

  • Bedienberechtigung: Mindestens eine Person mit UBI muss an Bord sein.
  • Gerätezulassung: Das Funkgerät muss zugelassen bzw. für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk in Verkehr gebracht worden sein (ATIS-fähig).
  • Handbuch an Bord: Allgemeiner + Regionaler Teil (digital zulässig, jederzeit lesbar).
Fahrzeugart Ausrüstungspflicht
Großfahrzeug mit Maschinenantrieb 2 Funkgeräte
Fähre oder schwimmendes Gerät 1 Funkgerät
Kleinfahrzeuge (< 20 m) keine Pflicht

Hinweis: Jedes ausgerüstete Fahrzeug meldet sich vor Einfahrt in unübersichtliche Strecken, Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen auf dem zugewiesenen Schiff–Schiff-Kanal (Regionalteil beachten).

2) Gerätearten & Bedienung

  • Handfunkgeräte: mobil, akkubetrieben – ideal für Beiboote oder flexible Nutzung.
  • Feste Einbaugeräte: volle Bordstrom-Anbindung, höhere Leistung, Außenantenne.
  • ATIS-Unterstützung: alle Binnenfunkgeräte müssen eine ATIS-Kennung unterstützen.
  • Praxis bei Radio Offshore: Ausbildung am Kombi-UKW Icom 323i – modernes, alltagstaugliches Gerät mit intuitiver Bedienung (mehrere Wege zum Ziel).

2a) ATIS-Pflicht & rechtliche Voraussetzungen

Für den Betrieb von Funkanlagen auf Binnengewässern sind UKW-Funkgeräte mit ATIS-Kennung erforderlich. Sie werden in Verbindung mit dem UBI Funkzeugnis genutzt und sind als Handgeräte und als feste Einbaugeräte verfügbar.

📌 Hinweis: Funkgeräte ohne ATIS oder mit deaktivierter Kennung dürfen im Binnenfunk nicht betrieben werden.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Betrieb nur mit gültigem UBI.
  • Registrierung des Geräts inkl. Zuteilung der ATIS-Kennung.
  • Einhaltung der BinSchSprFunkV (Binnenschifffahrts-Sprechfunkverordnung).

Einsatzgebiete

  • Sportboote & Kleinfahrzeuge (< 20 m)
  • Berufsschifffahrt
  • DLRG/Feuerwehr & Behördenfahrzeuge
  • Kommunikation mit Schleusen, Häfen & anderen Schiffen

3) Installation: Stromversorgung, Antenne & Koax

Betriebsspannung

Angabe wie 10,8–14,6 V= bedeutet: Das Gerät benötigt Gleichspannung in diesem Bereich.

Antenne & Montagehöhe

Je höher die Antenne angebracht ist, desto größer die Reichweite. Antenne auf den Frequenzbereich des Binnenschifffahrtsfunks auslegen.

Koax-Kabel

Ist der Außenmantel beschädigt: Kabel umgehend ersetzen. Feuchtigkeit/Korrosion ruinieren Empfang & SWR.

4) Betrieb & Funkdisziplin

  • Rauschsperre (Squelch): öffnet die Wiedergabe nur bei brauchbarem Empfangssignal.
  • Amateurfunk an Bord: nur mit Zustimmung des Schiffsführers und ohne schädliche Störungen nautischer/technischer Einrichtungen.
  • Technische Änderungen: z. B. Gerätebestand/Installation – schriftlich an die Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

5) Fehlersuche – typische Praxisfälle

Nur Rauschen auf allen Kanälen

Häufig ist Antenne oder Antennenkabel beschädigt. Sichtprüfung & Steckverbinder checken.

Schlechter Empfang trotz Signal

Squelch zu hoch eingestellt? Reduzieren, bis leises Rauschen gerade verschwindet.

Reichweite „bricht ein“

Montagehöhe/Abschirmung prüfen. Bei Feststationen Antenne höher setzen, Kabelwege kurz halten.

6) Kauf-Checkliste (Binnenfunk)

  • Zulassung: Gerät zugelassen oder für den Binnenschifffahrtsfunk in Verkehr gebracht.
  • ATIS-Fähigkeit: ATIS korrekt hinterlegbar/aktivierbar.
  • Leistung: 1 W / 25 W schaltbar (revierabhängig sinnvoll).
  • Bedienung: klare Tastenführung, gut ablesbares Display, intuitive Wege zum Ziel.
  • Praxis-Tipp: In der Ausbildung bei Radio Offshore: Kombi-UKW Icom 323i – robust & alltagstauglich.

7) Mini-FAQ

Gilt für Kleinfahrzeuge < 20 m eine Funkpflicht?

Nein. Wird aber freiwillig ausgerüstet, sind UBI-Bedienberechtigung und ein zugelassenes Binnen-Funkgerät (ATIS) Pflicht.

Was bedeutet „Betriebsspannung 10,8–14,6 V=“?

Das Gerät benötigt Gleichspannung in diesem Spannungsbereich.

Wozu dient die Rauschsperre (Squelch)?

Sie öffnet die Audio-Wiedergabe nur bei einem brauchbaren Empfangssignal.

An wen melde ich technische Änderungen an der Schiffsfunkstelle?

An die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Ersatzantenne – worauf achten?

Sie muss für den Frequenzbereich des Binnenschifffahrtsfunks ausgelegt sein; Qualität der Koax-Stecker beachten.

Nur starkes Rauschen auf allen Kanälen – Ursache?

Oft ist Antenne oder Antennenkabel beschädigt – prüfen/ersetzen.

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Weitere Glossar-Begriffe zur Auswahl zum UBI Binnenfunkzeugnis:

🔎 UBI Glossar Übersicht

Alle UBI Glossarbegriffe auf einen Blick.

UBI Funkzeugnis

Amtliches UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnengewässer.

ATIS-Kennung

Automatische Senderkennung für Binnenfunkgeräte.

Binnenschifffahrtsfunk

Kommunikation auf Binnengewässern.

UBI Prüfung

Theorie- & Praxisprüfung für das UBI Funkzeugnis.

UBI für DLRG & Feuerwehr

Funk für Rettungsdienste & Einsatzkräfte.

BinSchSprFunkV

Gesetzliche Basis für Binnenfunk.

Schleusenfunk

Funkverfahren für Schleusenkommunikation.

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