Funkgeräte Binnen – Auswahl, Pflicht & Praxis (UBI)
Was gilt für Kleinfahrzeuge < 20 m im Binnenschifffahrtsfunk? Welche Anforderungen muss ein Funkgerät erfüllen, wie installierst du es richtig (Antenne, Kabel, Leistung), und wie erkennst du typische Fehler? Alles kompakt und praxisnah.

Funkgeräte Binnen – Kurzfassung
- Kleinfahrzeuge < 20 m: keine Pflicht, ein Funkgerät an Bord zu haben.
- Freiwillig ausgerüstet: zugelassenes Binnen-UKW mit ATIS + mindestens eine Person mit UBI an Bord.
- ATIS-Pflicht: Kennung muss am Ende jedes Funkspruchs automatisch gesendet werden.
- Handbuchpflicht: Allgemeiner + Regionaler Teil an Bord; seit 2018 auch digital zulässig (jederzeit lesbar).
- Installation: richtige Betriebsspannung (z. B. 10,8–14,6 V=), geeignete Antenne & sauberes Koax.
- Fehlersuche: Nur Rauschen ⇒ oft Antenne/Koax beschädigt → prüfen/ersetzen. Änderungen an der Funkstelle an BNetzA melden.
1) Pflichten & Zulassung (Binnenfunk)
Für Kleinfahrzeuge unter 20 m besteht im Binnenfunk grundsätzlich keine Ausrüstungspflicht mit einer UKW-Sprechfunkanlage. Sobald jedoch freiwillig eine Anlage installiert wird, gelten klare Spielregeln:
- Bedienberechtigung: Mindestens eine Person mit UBI muss an Bord sein.
- Gerätezulassung: Das Funkgerät muss zugelassen bzw. für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk in Verkehr gebracht worden sein (ATIS-fähig).
- Handbuch an Bord: Allgemeiner + Regionaler Teil (digital zulässig, jederzeit lesbar).
Fahrzeugart | Ausrüstungspflicht |
---|---|
Großfahrzeug mit Maschinenantrieb | 2 Funkgeräte |
Fähre oder schwimmendes Gerät | 1 Funkgerät |
Kleinfahrzeuge (< 20 m) | keine Pflicht |
Hinweis: Jedes ausgerüstete Fahrzeug meldet sich vor Einfahrt in unübersichtliche Strecken, Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen auf dem zugewiesenen Schiff–Schiff-Kanal (Regionalteil beachten).
2) Gerätearten & Bedienung
- Handfunkgeräte: mobil, akkubetrieben – ideal für Beiboote oder flexible Nutzung.
- Feste Einbaugeräte: volle Bordstrom-Anbindung, höhere Leistung, Außenantenne.
- ATIS-Unterstützung: alle Binnenfunkgeräte müssen eine ATIS-Kennung unterstützen.
- Praxis bei Radio Offshore: Ausbildung am Kombi-UKW Icom 323i – modernes, alltagstaugliches Gerät mit intuitiver Bedienung (mehrere Wege zum Ziel).
2a) ATIS-Pflicht & rechtliche Voraussetzungen
Für den Betrieb von Funkanlagen auf Binnengewässern sind UKW-Funkgeräte mit ATIS-Kennung erforderlich. Sie werden in Verbindung mit dem UBI Funkzeugnis genutzt und sind als Handgeräte und als feste Einbaugeräte verfügbar.
📌 Hinweis: Funkgeräte ohne ATIS oder mit deaktivierter Kennung dürfen im Binnenfunk nicht betrieben werden.
Rechtliche Voraussetzungen
- Betrieb nur mit gültigem UBI.
- Registrierung des Geräts inkl. Zuteilung der ATIS-Kennung.
- Einhaltung der BinSchSprFunkV (Binnenschifffahrts-Sprechfunkverordnung).
Einsatzgebiete
- Sportboote & Kleinfahrzeuge (< 20 m)
- Berufsschifffahrt
- DLRG/Feuerwehr & Behördenfahrzeuge
- Kommunikation mit Schleusen, Häfen & anderen Schiffen
3) Installation: Stromversorgung, Antenne & Koax
Betriebsspannung
Angabe wie 10,8–14,6 V= bedeutet: Das Gerät benötigt Gleichspannung in diesem Bereich.
Antenne & Montagehöhe
Je höher die Antenne angebracht ist, desto größer die Reichweite. Antenne auf den Frequenzbereich des Binnenschifffahrtsfunks auslegen.
Koax-Kabel
Ist der Außenmantel beschädigt: Kabel umgehend ersetzen. Feuchtigkeit/Korrosion ruinieren Empfang & SWR.
4) Betrieb & Funkdisziplin
- Rauschsperre (Squelch): öffnet die Wiedergabe nur bei brauchbarem Empfangssignal.
- Amateurfunk an Bord: nur mit Zustimmung des Schiffsführers und ohne schädliche Störungen nautischer/technischer Einrichtungen.
- Technische Änderungen: z. B. Gerätebestand/Installation – schriftlich an die Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.
5) Fehlersuche – typische Praxisfälle
Nur Rauschen auf allen Kanälen
Häufig ist Antenne oder Antennenkabel beschädigt. Sichtprüfung & Steckverbinder checken.
Schlechter Empfang trotz Signal
Squelch zu hoch eingestellt? Reduzieren, bis leises Rauschen gerade verschwindet.
Reichweite „bricht ein“
Montagehöhe/Abschirmung prüfen. Bei Feststationen Antenne höher setzen, Kabelwege kurz halten.
6) Kauf-Checkliste (Binnenfunk)
- Zulassung: Gerät zugelassen oder für den Binnenschifffahrtsfunk in Verkehr gebracht.
- ATIS-Fähigkeit: ATIS korrekt hinterlegbar/aktivierbar.
- Leistung: 1 W / 25 W schaltbar (revierabhängig sinnvoll).
- Bedienung: klare Tastenführung, gut ablesbares Display, intuitive Wege zum Ziel.
- Praxis-Tipp: In der Ausbildung bei Radio Offshore: Kombi-UKW Icom 323i – robust & alltagstauglich.
7) Mini-FAQ
Gilt für Kleinfahrzeuge < 20 m eine Funkpflicht?
Nein. Wird aber freiwillig ausgerüstet, sind UBI-Bedienberechtigung und ein zugelassenes Binnen-Funkgerät (ATIS) Pflicht.
Was bedeutet „Betriebsspannung 10,8–14,6 V=“?
Das Gerät benötigt Gleichspannung in diesem Spannungsbereich.
Wozu dient die Rauschsperre (Squelch)?
Sie öffnet die Audio-Wiedergabe nur bei einem brauchbaren Empfangssignal.
An wen melde ich technische Änderungen an der Schiffsfunkstelle?
An die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Ersatzantenne – worauf achten?
Sie muss für den Frequenzbereich des Binnenschifffahrtsfunks ausgelegt sein; Qualität der Koax-Stecker beachten.
Nur starkes Rauschen auf allen Kanälen – Ursache?
Oft ist Antenne oder Antennenkabel beschädigt – prüfen/ersetzen.
Im Präsenzkurs üben wir echte Funkabläufe – sicher durch die Prüfung, sicher auf dem Wasser.