Seefunk Pflicht – Internationale Vorschriften & Funkzeugnisse

Der Seefunk ist ein zentrales Sicherheitsinstrument auf See und unterliegt internationalen Vorschriften. Wer mit einem Sportboot oder einer Yacht unterwegs ist, muss wissen, wann Seefunk Pflicht ist und welche Funkzeugnisse erforderlich sind.

Wann ist Seefunk Pflicht?

Seefunk ist in folgenden Fällen verpflichtend:

  • Installierte Funkanlage an Bord: Wenn ein UKW-Funkgerät mit DSC vorhanden ist, ist ein SRC Funkzeugnis Pflicht.
  • Internationale Fahrtgebiete: In Nord- und Ostsee oder auf dem Mittelmeer wird eine Funkanlage häufig vorausgesetzt.
  • Chartervorschriften: Vercharterer verlangen bei Yachten mit Funkanlage ausnahmslos einen gültigen Funkzeugnisnachweis.

Internationale Vorschriften und GMDSS

Die Regeln für den Seefunk sind Teil des weltweit gültigem Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS). Dieses weltweit gültige Sicherheitskonzept schreibt bestimmte Funkanlagen und Verfahren vor, um Notfälle effektiv zu bewältigen.

Für Freizeit-Skipper sind besonders zwei Zeugnisse relevant:

  • SRC (Short Range Certificate): UKW-Funk Seegebiet A1 bis ca. 30 sm Reichweite.
  • LRC (Long Range Certificate): Weltweite Funkkommunikation Seegebiet A2 & A3 inkl. Kurzwelle und Satellitenfunk.

Seefunk bei Charter im Ausland

In vielen beliebten Reisezielen am Mittelmeer, wie Kroatien, Griechenland oder Spanien ist der Nachweis eines gültigen SRC oder LRC Funkzeugnisses obligatorisch, sobald eine Funkanlage an Bord ist. Ohne diesen Nachweis ist die Bootsübernahme oft nicht möglich.

Warum ein Funkzeugnis wichtig ist

Neben den Vorschriften dient der Seefunk vor allem der Sicherheit: Ein DSC-Notruf ermöglicht die direkte Alarmierung von Rettungsstellen inklusive Positionsdaten. Daher ist das Funkzeugnis nicht nur Pflicht, sondern lebenswichtig.

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