Ein UKW Funkgerät ist ein zentrales Sicherheitsinstrument auf Booten und Yachten. Es ermöglicht die Kommunikation mit Schiffen, Küstenfunkstellen und Rettungsdiensten. Besonders bei Charteryachten gehört es zur Standardausrüstung und erfordert vom Schiffsführer ein passendes Funkzeugnis SRC.
In Deutschland besteht für private Sportboote keine generelle Funkpflicht. Pflicht besteht jedoch:
Beide Zeugnisse sind amtlich anerkannt und werden insbesondere bei Charterreisen kontrolliert.
UKW-Funkgeräte arbeiten im Bereich 156–162 MHz. Moderne Geräte bieten die DSC-Notruffunktion, die im Seenotfall automatisch ein digitales Notsignal mit Position sendet und Rettungskräfte alarmiert.
Die SOLAS-Konvention (Kapitel IV & V) schreibt für kommerzielle Schiffe Funkanlagen gemäß dem GMDSS vor. Zwar sind Sportboote unter 12 GT ausgenommen, jedoch fallen gewerbliche Sportboote über 12 m oft unter nationale SOLAS-Umsetzungen.
Laut den Merchant Shipping Regulations 2025 müssen kleine gewerblich genutzte Sportboote Funkgeräte nach technischem Standard führen.
Die EU Recreational Craft Directive (2013/53/EU) regelt Bau- und Sicherheitsstandards bis 24 m, enthält jedoch keine explizite Funkpflicht für Freizeitboote. Gewerbliche Nutzung fällt meist unter nationale SOLAS-Umsetzung.
Boote über 9 m Länge mit gewerblicher Nutzung müssen ein Zwei-Wege-Kommunikationsmittel haben, z. B. UKW-Funk oder EPIRB (Transport Canada).
Aspekt | Regelung |
---|---|
Gewerbliche Nutzung | Funkpflicht oft ab 12 m Länge |
Bootslänge | Ab 12 m typischerweise verpflichtend |
Internationale Vorgaben | SOLAS & GMDSS (kommerziell) |
EU vs. national | EU regelt Bau, Funkpflicht national |
Flaggenstaat | Anforderungen variieren nach Land |
Das SRC Funkzeugnis vermittelt alle Kenntnisse für UKW-Seefunk inkl. DSC-Notrufen. Es ist für Skipper & Charterer unverzichtbar und wird bei Kontrollen regelmäßig geprüft.
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