Wer auf See funken möchte, benötigt ein amtliches Funkzeugnis. Dabei stehen vor allem zwei Lizenzen im Fokus: das SRC (Short Range Certificate) und das LRC (Long Range Certificate). Doch was genau sind die Unterschiede und welches Funkzeugnis ist das richtige für dich?
Das SRC Funkzeugnis ist für die Bedienung von UKW-Funkanlagen (Ultrakurzwelle) mit DSC-Funktion gedacht. Es deckt das Seegebiet A1 ab, den Funkbereich bis ca. 30 Seemeilen Reichweite und ist vor allem für Küstenfahrten und Charteryachten in Nord- und Ostsee sowie im Mittelmeer relevant.
Das LRC Funkzeugnis berechtigt zur Bedienung aller GMDSS-Funkstellen, einschließlich Kurzwellenanlagen (SSB) und Satellitenfunk (Inmarsat). Es wird für weltweite Kommunikation im Seegebiet A2 & A3 benötigt und ist insbesondere für Blauwassersegler und Langfahrtsegler entscheidend.
Ja, du kannst direkt den LRC Vollkurs absolvieren, auch ohne vorheriges SRC. Für Inhaber des SRC gibt es zudem einen LRC Upgrade-Kurs, der speziell auf die Ergänzungsprüfung vorbereitet.
Für die meisten Freizeit-Skipper und Charterer ist das SRC ausreichend. Wer jedoch langfristig plant, große Distanzen zu segeln oder weltweit unterwegs zu sein, sollte das LRC in Betracht ziehen.
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