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Seegebiete A1–A4 – vom UKW-Funk bis zum Satellitenfunk
Je weiter ein Schiff von der Küste entfernt ist, desto mehr verändern sich die Möglichkeiten der Kommunikation. Die GMDSS-Seegebiete A1 bis A4 beschreiben, welche Wege für Seenot- und Sicherheitsfunk zur Verfügung stehen.
Was bedeuten A1, A2, A3 und A4 für mich?
Stell dir vor, du fährst von der Küste immer weiter hinaus. In A1 erreichst du die Küste noch über UKW. In A2 kommt Mittelwelle dazu. In A3 spielen auf weiter See Kurzwelle und Satellitenfunk die entscheidende Rolle. Und in A4, außerhalb der übrigen Seegebiete, wird HF zum besonders wichtigen weitreichenden Funkweg.
So kann man sich die vier Seegebiete zunächst merken. Die genaue Definition geht anschließend einen Schritt tiefer.
Peter Wörner · Inhaber, Ausbilder und Kursleiter Radio Offshore
Für einen Seenotalarm gibt es einen definierten, fortlaufend verfügbaren Weg an Land: in A1 über UKW-DSC, in A2 über MF-DSC und in A3 über einen anerkannten mobilen Satellitendienst.
A4 liegt außerhalb dieser definierten Abdeckungen. Deshalb werden HF, Frequenzwahl, Ausbreitungsbedingungen und gute Reisevorbereitung besonders wichtig.
Was verändert sich von A1 bis A4?
Mit wachsender Entfernung zur Küste reicht ein einzelner Kommunikationsweg nicht mehr für jede Situation aus. Genau deshalb kommen im GMDSS unterschiedliche Systeme zum Einsatz.
Die klassische Short-Range-Welt
A1 ist die vertraute Welt des UKW-Seefunks. Eine Küstenfunkstelle kann über UKW erreicht werden und stellt eine fortlaufende DSC-Alarmierung bereit.
UKW reicht nicht mehr – Mittelwelle erweitert die Reichweite
Außerhalb von A1 reicht die UKW-Verbindung zur Küste nicht mehr aus. In A2 steht dafür MF mit DSC als weiterreichender Funkweg zur Verfügung.
Weite Seefahrt: Kurzwelle und Satellitenfunk
Für den Skipper bedeutet A3 vor allem: Die Küste ist weit weg. Jetzt werden HF-Funk und satellitengestützte GMDSS-Kommunikation besonders wichtig.
Außerhalb der übrigen Seegebiete wird HF entscheidend
A4 bezeichnet Gebiete, die weder A1, A2 noch A3 sind. Hier bekommt Kurzwelle ihre besondere Bedeutung, weil sie große Entfernungen überbrücken kann.
Warum die Seegebiete nicht einfach vier Entfernungsringe sind
Entscheidend ist nicht, wie viele Seemeilen ein Schiff von der Küste entfernt ist. Entscheidend ist, welche Kommunikationsmöglichkeit für den Seenot- und Sicherheitsfunk in diesem Gebiet verfügbar ist.
A1: UKW und DSC
Im Seegebiet A1 steht mindestens eine UKW-Küstenfunkstelle zur Verfügung, über die eine fortlaufende DSC-Alarmierung möglich ist. DSC arbeitet im UKW-Bereich auf Kanal 70; der anschließende Notverkehr kann auf Kanal 16 erfolgen.
Genau deshalb passt A1 so gut zum Begriff Short Range Certificate: Das SRC deckt den klassischen UKW-Seefunk einschließlich DSC ab.
A2: Mittelwelle übernimmt größere Entfernungen
A2 liegt außerhalb von A1. Dort steht mindestens eine MF-Küstenfunkstelle zur Verfügung, über die ebenfalls eine fortlaufende DSC-Alarmierung möglich ist.
Die DSC-Notfrequenz im Mittelwellenbereich ist 2187,5 kHz. Für den anschließenden Sprechfunk-Notverkehr spielt 2182 kHz eine zentrale Rolle.
A3: HF und Satellitenkommunikation auf weiter See
Für die praktische LRC-Welt treffen hier zwei weitreichende Kommunikationswege aufeinander: Kurzwellenfunk und Satellitenkommunikation.
Über HF kann ein Schiff auf den GMDSS-Bändern 4, 6, 8, 12 und 16 MHz große Entfernungen überbrücken. Gleichzeitig steht über einen anerkannten mobilen Satellitendienst ein fortlaufender Alarmierungsweg zur Verfügung.
Deshalb ist die Aussage „A3 bedeutet Kurzwelle und Satellitenfunk“ für das praktische Verständnis hilfreich. Sie beschreibt, welche Kommunikationswege auf weiter See wichtig werden.
A4: außerhalb der übrigen Abdeckungen
A4 liegt außerhalb von A1, A2 und A3. Damit fehlt gerade der definierte Alarmierungsweg, der die drei vorherigen Seegebiete charakterisiert.
HF bekommt deshalb besondere Bedeutung. Über die Ionosphäre können Entfernungen von vielen hundert oder tausenden Seemeilen überbrückt werden. Welche Frequenz geeignet ist, hängt unter anderem von Entfernung, Tageszeit und Ausbreitungsbedingungen ab.
Was heißt A4 praktisch für eine Reise?
Wer in A4 unterwegs ist, verlässt die Bereiche, in denen A1, A2 oder A3 einen definierten fortlaufenden Alarmierungsweg bereitstellen. Das verlangt mehr Planung und Redundanz.
Dazu gehören eine geeignete Funk- und Sicherheitsausrüstung, korrekt registrierte Kennungen wie MMSI und EPIRB-ID, die Kenntnis geeigneter HF-Frequenzen und je nach Fahrtgebiet weitere Melde- oder Sicherheitsvorgaben.
Eine allgemeine Regel „A4-Fahrt muss vorher angemeldet werden“ gibt es allein aufgrund des Seegebiets jedoch nicht.
Wie sind die Seegebiete formal definiert?
Die praktische Erklärung beschreibt, was ein Skipper in den einzelnen Fahrtgebieten technisch erlebt. Die formale GMDSS-Definition betrachtet dagegen, welche Alarmierungswege tatsächlich verfügbar sind.
Sea Area A1
A1 ist ein Gebiet innerhalb der Funkabdeckung mindestens einer UKW-Küstenfunkstelle, in dem eine fortlaufende DSC-Alarmierung möglich ist. Die konkrete Ausdehnung wird vom jeweiligen Staat festgelegt.
Sea Area A2
A2 liegt außerhalb von A1 und innerhalb der Funkabdeckung mindestens einer MF-Küstenfunkstelle, in der eine fortlaufende DSC-Alarmierung möglich ist.
Sea Area A3
A3 liegt außerhalb von A1 und A2 und innerhalb der Abdeckung eines anerkannten mobilen Satellitendienstes, der von der an Bord vorhandenen Schiffs-Erdfunkstelle unterstützt wird und eine fortlaufende Alarmierung ermöglicht.
Deshalb wird A3 formal über Satellitenabdeckung definiert. Das ändert jedoch nichts daran, dass HF in diesen Fahrtgebieten ein wesentlicher Kommunikationsweg des GMDSS und ein zentrales Thema des LRC bleibt.
Sea Area A4
A4 ist das Gebiet außerhalb von A1, A2 und A3. Es handelt sich also nicht um einen festgelegten Entfernungsbereich und auch nicht automatisch um ein besonderes Genehmigungs- oder Expeditionsgebiet.
Was haben die Seegebiete mit SRC und LRC zu tun?
Ein Seegebiet allein schreibt einem privaten Sportboot nicht automatisch ein bestimmtes Funkzeugnis vor.
Entscheidend ist, welche Funkanlage an Bord vorhanden und zu bedienen ist und welche rechtlichen Vorgaben für Schiff und Fahrt gelten.
Das SRC ist das Zeugnis für den klassischen Short-Range-Bereich: UKW-Seefunk einschließlich DSC. Genau deshalb lässt sich A1 besonders anschaulich mit dem SRC verbinden.
Sobald MF/HF oder entsprechende satellitengestützte GMDSS-Anlagen bedient werden, führt der Weg zum LRC.
Wer bereits ein SRC besitzt, kann über die Ergänzungsprüfung vom SRC zum LRC weitergehen.
Wie geht es von hier weiter?
Die Seegebiete liefern den geografischen Rahmen. Die einzelnen Funk- und Sicherheitssysteme erklären anschließend, wie die Kommunikation darin tatsächlich funktioniert.
Warum GMDSS mehrere Wege miteinander verbindet
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