Long Range Certificate · Ausland · Charter
LRC international gültig? Was im Ausland wirklich zählt
Du hast dein deutsches LRC. Jetzt charterst du in den USA, in der Karibik oder irgendwo anders auf der Welt eine Yacht. Vielleicht fragt bei der Übergabe niemand nach einem Funkzeugnis.
Das klingt zunächst angenehm unkompliziert. Interessant wird die Sache erst, wenn aus einer Unterschrift Verantwortung wird.
„Hier will doch niemand ein Funkzeugnis sehen.“
Diesen Satz höre ich immer wieder. Und er kann sogar stimmen: Bei einer Charterübernahme im Ausland kann es passieren, dass niemand nach deinem deutschen LRC fragt.
Daraus folgt allerdings nicht, dass Befähigung, Verantwortung oder die Regeln für die Funkanlage verschwunden sind. Nicht kontrolliert zu werden und keinen Nachweis zu benötigen sind zwei verschiedene Dinge.
Peter Wörner · Inhaber und Ausbilder bei Radio Offshore
Die Yacht steht bereit – und niemand fragt nach deinem LRC
Gerade außerhalb Deutschlands können Charterübernahmen erstaunlich unkompliziert wirken. Unterlagen werden geprüft, der Vertrag unterschrieben, die Yacht übergeben – und das war es.
Vielleicht verlangt niemand einen deutschen Bootsführerschein. Vielleicht fragt auch niemand nach dem Funkzeugnis.
Damit ist aber nur geklärt, was bei der Übergabe verlangt wurde. Nicht automatisch, welche Verantwortung du mit der Yacht übernommen hast.
Und genau dann wird es im Schadenfall interessanter als bei der Übergabe.
Was hast du mit deiner Unterschrift bestätigt?
Bei einer Charter bestätigst du je nach Vertrag, welche Erfahrungen und Befähigungen du besitzt und dass du die übernommene Yacht führen kannst. Was genau erklärt wird, steht im jeweiligen Chartervertrag.
Solange alles problemlos läuft, spielt diese Frage meist keine sichtbare Rolle. Nach einem Unfall oder Schaden kann das anders aussehen.
Spätestens nach einem Schaden interessiert nicht mehr, wie locker die Übergabe war, sondern ob Besatzung, Befähigung und Nutzung zusammengepasst haben.
Was bedeutet „international gültig“ beim deutschen LRC?
Das Long Range Certificate ist kein Zeugnis, das nur für deutsche Küstengewässer gedacht ist. Seefunk ist international organisiert, und auch das deutsche LRC steht in diesem internationalen Rahmen.
Das deutsche Zeugnis wird nach den internationalen Vorgaben des Seefunkdienstes ausgestellt. Das ist auch der Grund, warum ein LRC nicht dadurch bedeutungslos wird, dass ein Schiff Deutschland verlässt.
„International gültig“ bedeutet allerdings nicht, dass weltweit jedes Schiff, jede gewerbliche Nutzung, jeder Chartervertrag und jede nationale Vorschrift identisch behandelt werden.
Was umfasst das LRC?
Umfang und Berechtigungen des Long Range Certificate behandeln wir auf der eigenen Seite LRC Funkzeugnis →
Die entscheidende Grenze ist nicht die Küstenlinie
Ein Schiff trägt eine Flagge. Damit ist es einem Flaggenstaat zugeordnet. Gleichzeitig können im jeweiligen Küstenstaat weitere Vorschriften gelten.
Bei einer fremdgeflaggten Charteryacht muss deshalb betrachtet werden, welche Anforderungen für dieses Schiff, seinen Funkbetrieb und den Chartervertrag gelten.
Bei einem deutschen Sportfahrzeug wird die Frage nach dem deutschen Befähigungsnachweis dagegen nicht allein dadurch gegenstandslos, dass das Schiff beispielsweise in Florida, der Karibik oder im Mittelmeer unterwegs ist.
Der Ort, an dem die Yacht gerade liegt, beantwortet die Frage nach dem Funkzeugnis also nicht allein.
Das LRC ist nicht interessant, weil jemand am Chartersteg danach fragt. Es ist interessant, weil du Verantwortung für eine Funkanlage übernimmst.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis – ist das noch ein anderes Zeugnis?
Nein. Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis ist die deutsche Bezeichnung für das Long Range Certificate (LRC).
Wer auf einem deutschen Zeugnis „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“ liest, hat deshalb nicht zusätzlich zum LRC noch ein zweites Seefunkzeugnis vor sich.
Warum zwei Bezeichnungen?
Die Bezeichnungen und den Hintergrund behandeln wir auf der eigenen Seite Allgemeines Funkbetriebszeugnis →
„Ich habe doch schon ein Funkzeugnis – kann ich das umschreiben?“
Nicht jedes Funkzeugnis ist automatisch ein Seefunkzeugnis. Ein Zeugnis aus dem Flugfunk wird nicht allein deshalb zu einem LRC, weil es ebenfalls eine Funkqualifikation nachweist.
Bei älteren deutschen Seefunkzeugnissen können dagegen konkrete Umschreibungswege bestehen. Welche alten Zeugnisse heute zu SRC, LRC oder UBI führen können, hängt vom jeweiligen Zeugnis ab.
Altes oder anderes Funkzeugnis vorhanden?
Die einzelnen Fälle stehen hier: Alte Funkzeugnisse – Umschreibung zu SRC, LRC und UBI →
Auch eine Satellitenantenne bedeutet nicht automatisch LRC
Moderne Yachten machen die Frage auf den ersten Blick noch unübersichtlicher. Auf vielen Schiffen gibt es heute Satelliteninternet.
Starlink ist dafür ein gutes Beispiel: Das System stellt Internet über Satelliten bereit. Es wird nicht allein dadurch zu einer GMDSS-Seefunkanlage, weil die Verbindung über Satelliten läuft.
Entscheidend ist, welche Funkanlage und welcher Funkdienst tatsächlich betrieben werden.
Starlink auf See
Warum Satelliteninternet den GMDSS-Seenotruf nicht ersetzt: Starlink, LRC und GMDSS →
Wird das LRC irgendwann abgeschafft?
Ob das Funkzeugnis in einigen Jahrzehnten noch genauso heißt, kann niemand seriös vorhersagen. Technik und Verwaltung verändern sich.
Daraus folgt aber nicht, dass internationaler Seefunk irgendwann ohne Zuständigkeiten, Verfahren oder Befähigungsnachweise auskommt.
Gerade weil Schiffe weltweit unterwegs sind und Funk im Notfall über Ländergrenzen hinweg funktionieren muss, braucht der Seefunk gemeinsame Regeln.
Für den heutigen Skipper zählt deshalb der heutige Stand: Das LRC besteht, und die erforderliche Befähigung richtet sich nach Schiff, Funkanlage und Einsatz.
Das deutsche LRC selbst hat kein Ablaufdatum
Ein einmal erworbenes deutsches Long Range Certificate wird nicht allein deshalb ungültig, weil einige Jahre vergangen sind.
Neue Funktechnik, neue Satellitendienste oder neue Gerätegenerationen ändern ebenfalls nicht automatisch die Gültigkeit eines bestehenden LRC.
Davon zu trennen ist die Frage, welche Anforderungen für ein konkretes Schiff und seinen tatsächlichen Einsatz gelten.
Eine Frage ist wichtiger als die Kontrolle am Steg
Wenn niemand dein Funkzeugnis sehen möchte, kann das die Charterübernahme angenehm unkompliziert machen.
Für dich als Skipper ist wichtiger, ob deine Befähigung zur Yacht, zu ihrer Funkanlage und zu dem passt, was du mit deiner Unterschrift übernimmst.
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Zum LRC → BegriffAllgemeines Funkbetriebszeugnis
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Wer bereits ein SRC besitzt, kann das LRC bei Radio Offshore als Ergänzung erwerben. Ohne vorhandenes SRC führt der Weg über den vollständigen LRC-Kurs.